Anwalt für Vertragsrecht
Verträge klar gestalten. Risiken einordnen. Ansprüche konsequent verfolgen.
Wüst & Weininger berät Unternehmen und Privatpersonen im allgemeinen Vertragsrecht – von der Prüfung und Gestaltung eines Vertrags über Vertragsverhandlungen bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir unterstützen Sie dabei, vertragliche Regelungen einzuordnen, Ihre Interessen frühzeitig zu berücksichtigen und bei bestehenden Konflikten die möglichen nächsten Schritte zu bestimmen.
Vertragsrecht beginnt vor der Unterschrift – und endet nicht mit ihr
Verträge begleiten viele private und unternehmerische Entscheidungen. Rechtliche Fragen entstehen dabei nicht erst, wenn ein Streit bereits eskaliert ist. Anwaltliche Unterstützung kann schon sinnvoll sein, bevor ein Vertrag geschlossen wird – etwa wenn ein Vertragsentwurf geprüft, eine Vereinbarung neu gestaltet oder über einzelne Bedingungen verhandelt werden soll.
Auch während eines laufenden Vertragsverhältnisses können Fragen entstehen: Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus den getroffenen Regelungen? Was gilt, wenn die Parteien unterschiedliche Vorstellungen vom vereinbarten Leistungsumfang haben? Wie lässt sich auf Änderungen reagieren? Und welche Möglichkeiten bestehen, wenn Leistungen ausbleiben, Vergütungen streitig sind oder eine Partei Forderungen erhebt?
Wüst & Weininger begleitet Unternehmen und Privatpersonen deshalb in unterschiedlichen Phasen eines Vertragsverhältnisses: bei der Vertragsprüfung, der Vertragserstellung und Vertragsgestaltung, in Vertragsverhandlungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.
Wie wir Sie im Vertragsrecht unterstützen
Wüst & Weininger begleitet vertragsrechtliche Anliegen von der ersten Prüfung über die Gestaltung und Verhandlung bis zur Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.
Verträge prüfen
Wir prüfen bestehende Verträge und Vertragsentwürfe im Zusammenhang mit dem konkreten Vorhaben und den Interessen des Mandanten.
Dabei können insbesondere Leistung und Gegenleistung, Rechte und Pflichten, Vergütung, Laufzeit, Haftungs- und Risikoverteilung, Beendigungsmöglichkeiten oder Regelungen für Leistungsstörungen relevant sein.
Ziel ist es, Unklarheiten und Risiken einzuordnen und möglichen Änderungs- oder Verhandlungsbedarf sichtbar zu machen.
Verträge gestalten
Soll eine neue Vereinbarung geschaffen oder ein bestehender Entwurf grundlegend angepasst werden, unterstützen wir bei der Vertragserstellung und Vertragsgestaltung.
Ausgehend vom konkreten Vorhaben strukturieren wir Leistungsinhalte, Rechte und Pflichten sowie weitere für die Vertragsbeziehung relevante Regelungen.
So entsteht ein Vertragswerk, das die tatsächliche Zusammenarbeit und die Interessen der Beteiligten möglichst klar abbildet.
Vertragsverhandlungen begleiten
Nicht jede Vertragsgestaltung endet mit einem ersten Entwurf. Häufig müssen einzelne Bedingungen mit der anderen Vertragspartei abgestimmt oder neu verhandelt werden.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Überarbeitung von Vertragsentwürfen und begleiten die rechtliche Abstimmung einzelner Vertragsbedingungen.
Dabei behalten wir die rechtlichen Auswirkungen ebenso im Blick wie die Ziele des Mandanten.
Vertragliche Ansprüche durchsetzen oder abwehren
Ist ein Vertragsverhältnis bereits gestört, prüfen wir die bestehende Vertrags- und Sachverhaltslage sowie die daraus folgenden Rechte und Pflichten.
Wir vertreten Mandanten bei der außergerichtlichen Durchsetzung eigener Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr geltend gemachter Forderungen.
Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erreicht wird oder bereits ein Verfahren läuft, übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung.
Bereiche des allgemeinen Vertragsrechts
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst unterschiedliche Vertragsverhältnisse. Zu den von Wüst & Weininger ausdrücklich bearbeiteten Bereichen gehören unter anderem Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Mietrecht.
Kaufrecht
Bei Kaufverträgen beraten wir zu vertraglichen Rechten und Pflichten sowie bei Leistungsstörungen und Streitigkeiten. Dabei können Fragen sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Durchführung eines Kaufvertrags entstehen.
Werkvertragsrecht
Bei Werkverträgen können insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Abnahme und Leistungsstörungen relevant werden. Wir beraten bei der Gestaltung und Prüfung entsprechender Vereinbarungen sowie bei bestehenden Konflikten.
Mietrecht
Auch Mietverhältnisse können Fragen zur Gestaltung, Auslegung und Durchsetzung vertraglicher Rechte und Pflichten aufwerfen. Wüst & Weininger berät im Mietrecht im Rahmen der vertragsrechtlichen Tätigkeit.
Vertrag prüfen lassen: Entscheidend ist der Gesamtzusammenhang
Eine Vertragsprüfung erschöpft sich nicht darin, einzelne Klauseln losgelöst voneinander zu betrachten. Entscheidend ist, wie die verschiedenen Regelungen zusammenspielen und welche Bedeutung sie für das konkrete Vorhaben haben.
Dabei kann beispielsweise relevant sein, was tatsächlich geleistet werden soll, welche Rechte und Pflichten die Parteien übernehmen, wie wirtschaftliche oder sonstige Risiken verteilt werden und welche Folgen eintreten, wenn der tatsächliche Ablauf von der ursprünglichen Planung abweicht.
Auch Änderungs- und Beendigungsmöglichkeiten sowie Regelungen für Leistungsstörungen oder Konflikte können für die Bewertung eines Vertrags entscheidend sein.
Welche Punkte besondere Aufmerksamkeit benötigen, hängt vom jeweiligen Vertrag, dem zugrunde liegenden Vorhaben und den Interessen des Mandanten ab. Deshalb beginnt eine sinnvolle Vertragsprüfung mit der Frage, welches Ziel mit dem Vertrag erreicht werden soll. Erst vor diesem Hintergrund lässt sich einordnen, wo Risiken, Unklarheiten oder Änderungsbedarf bestehen.
Vertrag prüfen, gestalten oder einen Konflikt klären?
Ob Vertragsentwurf, bestehender Vertrag oder bereits entstandene Auseinandersetzung: Wüst & Weininger ordnet Ihre Ausgangslage ein und bespricht mit Ihnen, welche rechtlichen und praktischen nächsten Schritte für Ihr Anliegen in Betracht kommen.
Vertrag gestalten oder bestehenden Vertrag prüfen?
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung hängen eng zusammen. Ausgangspunkt und anwaltliche Aufgabe unterscheiden sich jedoch.
Vertrag gestalten
Ein Vertrag existiert noch nicht oder soll grundlegend neu strukturiert werden.
In dieser Phase kann anwaltliche Beratung beispielsweise dabei helfen,
- Ziel und Vorhaben rechtlich einzuordnen,
- Leistung und Gegenleistung zu strukturieren,
- Rechte und Pflichten zu gestalten,
- Vertragsregelungen zu entwickeln,
- Vertragsentwürfe zu erstellen oder weiterzuentwickeln,
- und Vertragsverhandlungen zu begleiten.
Ziel ist eine Vertragsstruktur, die das konkrete Vorhaben und die Interessen der Beteiligten nachvollziehbar abbildet.
Vertrag prüfen
Ein bestehender Vertrag oder Vertragsentwurf liegt bereits vor.
Dann kann es insbesondere darum gehen,
- Vertragsregelungen im Gesamtzusammenhang zu prüfen,
- Risiken und Unklarheiten einzuordnen,
- möglichen Änderungsbedarf zu identifizieren,
- rechtliche und praktische Handlungsoptionen zu besprechen,
- Anpassungen vorzubereiten,
- und weitere Vertragsverhandlungen zu begleiten.
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung greifen häufig ineinander. Ergibt eine Prüfung beispielsweise, dass wesentliche Regelungen verändert werden sollten, kann der vorhandene Entwurf anschließend angepasst oder mit der anderen Vertragspartei neu verhandelt werden.
Wenn Verträge spezielle Rechtsgebiete berühren
Nicht jede Vertragsfrage gehört ausschließlich zum allgemeinen Vertragsrecht. Je nach Inhalt können spezialisierte Rechtsgebiete den rechtlichen Schwerpunkt bilden.
Software- und IT-Verträge
Verträge über Software, SaaS, Cloud-Leistungen, Entwicklungsprojekte oder Quellcode besitzen häufig einen ausgeprägten IT-rechtlichen Kontext. Solche Fragestellungen werden im Softwarerecht vertieft.
Datenschutzrechtliche Vertragsfragen
Datenschutzklauseln, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und andere datenschutzrechtlich geprägte Vertragskonstellationen erfordern zusätzlich eine Einordnung nach dem Datenschutzrecht.
Online-, Plattform- und E-Commerce-Verträge
Bei Verträgen im Onlinegeschäft, auf Plattformen oder im E-Commerce können internetrechtliche Anforderungen den vertraglichen Rahmen wesentlich mitbestimmen. Diese Schnittstelle wird im Internetrecht vertieft.
Marken- und Urheberrecht
Bei Vereinbarungen über Marken, Inhalte, Lizenzen oder Nutzungsrechte können neben dem allgemeinen Vertragsrecht insbesondere das Markenrecht und das Urheberrecht maßgeblich sein.
Anwaltliche Beratung im Vertragsrecht
Bei Wüst & Weininger beraten beide Rechtsanwälte Unternehmen und Privatpersonen im allgemeinen Vertragsrecht.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst sowohl die präventive Seite des Vertragsrechts – insbesondere Vertragsprüfung, Vertragserstellung, Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung – als auch die Vertretung bei bereits entstandenen vertraglichen Auseinandersetzungen.
Zu den ausdrücklich bearbeiteten Bereichen zählen unter anderem Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Mietrecht. Darüber hinaus begleitet die Kanzlei komplexere Vertragsstrukturen und vertragsrechtliche Sachverhalte mit Schnittstellen zu weiteren Rechtsgebieten.
Welcher konkrete Beratungs- oder Vertretungsbedarf besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen und der konkreten Vertragskonstellation.
Vertragsrecht mit klarer wirtschaftlicher und praktischer Orientierung
Vertragsrechtliche Entscheidungen betreffen häufig konkrete wirtschaftliche oder persönliche Interessen. Deshalb betrachten wir Verträge nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Vorhaben und den Zielen des Mandanten.
Sie haben direkten Kontakt zum zuständigen Rechtsanwalt und profitieren von kurzen Entscheidungswegen. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht zudem eine unkomplizierte Übermittlung von Vertragsunterlagen und eine effiziente Abstimmung.
Dabei legen wir Wert auf klare Handlungsempfehlungen: Welche Regelungen sind tatsächlich relevant? Wo bestehen Risiken oder Unklarheiten? Welche Änderungen kommen in Betracht? Und welche Möglichkeiten bestehen, wenn bereits ein Konflikt entstanden ist?
So bleibt die Beratung auf die vertragsrechtlichen Fragen konzentriert, die für Ihre konkrete Situation entscheidend sind.
Vertragsrecht aus der Beratungspraxis
Zwei anonymisierte Fälle zeigen unterschiedliche Seiten unserer vertragsrechtlichen Tätigkeit: die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs und die Gestaltung eines komplexen Vertragswerks.
Vergütungsanspruch über zwei Instanzen durchgesetzt
Ausgangssituation:
In einem Werkvertragsstreit mit einem höheren sechsstelligen Vertragswert ging es um die Durchsetzung eines Vergütungsanspruchs.
Unsere Tätigkeit:
Wüst & Weininger vertrat den Mandanten in der gerichtlichen Auseinandersetzung, die über zwei Instanzen geführt wurde.
Ergebnis:
Der Vergütungsanspruch des Mandanten konnte in beiden Instanzen vollständig durchgesetzt werden.
Der Fall zeigt, welche wirtschaftliche Bedeutung vertragsrechtliche Auseinandersetzungen erreichen können und dass eine gerichtliche Begleitung auch über mehrere Instanzen erforderlich werden kann.
Komplexes Vertragswerk für technische Übertragungen gestaltet
Ausgangssituation:
In einem weiteren Mandat sollten unterschiedliche technische Rechte, Informationen und Bestandteile innerhalb einer gemeinsamen Vertragsstruktur übertragen werden.
Unsere Tätigkeit:
Wüst & Weininger entwickelte ein Vertragswerk für die Übertragung von Software-Quellcode, technischem Know-how, Know-how zur Herstellung gesteuerter Hardware und Prüfmitteln.
Ergebnis:
Die unterschiedlichen Übertragungsgegenstände wurden innerhalb eines zusammenhängenden Vertragswerks strukturiert.
Der Fall verdeutlicht die Schnittstelle zwischen allgemeinem Vertragsrecht und IT-rechtlich geprägten Sachverhalten.
Ablauf unserer Zusammenarbeit
Erstkontakt und Einordnung
Strategie und Beauftragung
Wir klären den erforderlichen Beratungsumfang und die möglichen nächsten Schritte. Anschließend besprechen wir den Umfang des Mandats und die Vergütung für die Beauftragung.
Umsetzung und Begleitung
Wir setzen den vereinbarten Auftrag um – etwa durch Vertragsprüfung oder -gestaltung, Verhandlungen, Korrespondenz oder die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Vertretung.
Häufige Fragen zum Vertragsrecht
Vertragsrechtliche Fragen können bereits vor Vertragsschluss, während eines laufenden Vertragsverhältnisses oder bei einem bestehenden Konflikt entstehen. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung.
Wann sollte ich einen Vertrag anwaltlich prüfen lassen?
Eine anwaltliche Vertragsprüfung kann insbesondere vor der Unterzeichnung eines wirtschaftlich oder persönlich bedeutsamen Vertrags sinnvoll sein. Gleiches gilt bei umfangreichen Änderungen, unklaren Regelungen oder wenn die Vertragsparteien unterschiedliche Vorstellungen von einzelnen Inhalten haben.
Ob und in welchem Umfang eine Prüfung sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und dem konkreten Vorhaben ab.
Kann Wüst & Weininger einen Vertrag erstellen?
Ja. Vertragserstellung und Vertragsgestaltung gehören zum Leistungsangebot von Wüst & Weininger.
Ausgangspunkt sind das konkrete Vorhaben, die Interessen des Mandanten und der vereinbarte Beratungsumfang. Auf dieser Grundlage können die erforderlichen Vertragsregelungen entwickelt und in einem Vertragswerk strukturiert werden.
Unterstützt Wüst & Weininger bei Vertragsverhandlungen?
Ja. Wüst & Weininger begleitet auch Vertragsverhandlungen.
Das kann sowohl die Vorbereitung und Überarbeitung eines Vertragsentwurfs als auch die rechtliche Begleitung bei der Abstimmung einzelner Vertragsbedingungen umfassen.
Kann ein Anwalt einen Vertrag rechtssicher machen?
Ein absolutes Sicherheitsversprechen lässt sich bei einem Vertrag nicht geben. Auch eine anwaltliche Vertragsprüfung kann nicht garantieren, dass es später niemals zu Meinungsverschiedenheiten oder einem Konflikt kommt.
Anwaltliche Prüfung und Gestaltung können jedoch dazu beitragen, Regelungen strukturiert einzuordnen, Risiken und Unklarheiten sichtbar zu machen und möglichen Änderungsbedarf zu identifizieren.
Was kann ich tun, wenn mein Vertragspartner nicht wie vereinbart leistet?
Zunächst muss geklärt werden, was tatsächlich vereinbart wurde und wie der konkrete Sachverhalt einzuordnen ist. Darauf aufbauend können Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie mögliche Ansprüche oder Einwendungen geprüft werden. Je nach Ausgangslage kommen anschließend außergerichtliche oder gerichtliche Schritte in Betracht.
Vertritt Wüst & Weininger auch vor Gericht?
Ja. Wüst & Weininger übernimmt auch die gerichtliche Vertretung bei Vertragsstreitigkeiten. Ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll oder erforderlich ist, wird anhand des konkreten Sachverhalts und der bestehenden Handlungsoptionen beurteilt.
Welche Bereiche des Vertragsrechts bearbeitet Wüst & Weininger?
Wüst & Weininger berät im allgemeinen Vertragsrecht. Dazu gehören insbesondere Vertragsprüfung, Vertragserstellung, Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung sowie die Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche.
Zu den ausdrücklich bearbeiteten Bereichen zählen unter anderem Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Mietrecht. Bei Sachverhalten mit einem ausgeprägten Bezug zu einem spezialisierten Rechtsgebiet wird die Fragestellung entsprechend fachlich eingeordnet.
Was kostet ein Anwalt für Vertragsrecht?
Die Vergütung wird individuell vereinbart und richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Auftrag. Häufig erfolgt die Abrechnung nach dem erforderlichen Aufwand. Bei streitigen Angelegenheiten kann je nach Mandat auch eine Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in Betracht kommen. Die konkrete Vergütung wird im Rahmen der Beauftragung besprochen.
Welche Unterlagen sind für die erste Anfrage hilfreich?
Wenn vorhanden, sind insbesondere der relevante Vertrag oder Vertragsentwurf sowie wesentlicher Schriftverkehr hilfreich. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, können außerdem die entsprechenden Versicherungsdaten relevant sein.
Hilfreich ist zudem eine kurze Beschreibung Ihrer Ausgangssituation und des gewünschten Ziels. Soweit bereits Fristen laufen oder ein Verfahren besteht, sollten auch diese Informationen bei der Anfrage genannt werden.