Anwalt für IT-Recht

Anwalt für Internetrecht

Online-Angebote rechtlich gestalten. Verträge prüfen. Digitale Konflikte klären.

Ob Website, Online-Shop oder digitale Plattform: Unternehmen müssen beim Betrieb ihrer Internetangebote unterschiedliche rechtliche Anforderungen berücksichtigen. Wüst & Weininger berät im Internetrecht zu E-Commerce, Verbraucherrechten und der Vertragsgestaltung für digitale Angebote. Bei Abmahnungen, rechtswidrigen Bewertungen und anderen internetrechtlichen Konflikten vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.

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Websites und Online-Shops rechtlich prüfen
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AGB, Online-Verträge und Verbraucherrechte klären
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Bei Abmahnungen und Plattformkonflikten vertreten

Internetrecht für Unternehmen: vom Online-Auftritt bis zur Rechtsdurchsetzung

Ein Online-Shop soll starten, eine Website erhält neue Funktionen oder ein Unternehmen möchte seine Dienstleistungen über eine Plattform anbieten. Bereits vor der Veröffentlichung stellen sich wichtige rechtliche Fragen: Welche Angaben müssen für Kunden erkennbar sein? Wie lassen sich Verträge online wirksam schließen? Welche Bedingungen gelten für Widerruf und Gewährleistung?

Mit dem laufenden Betrieb können weitere Herausforderungen entstehen. Ein Kunde macht Ansprüche geltend, ein Unternehmen erhält eine Abmahnung oder rechtswidrige Veröffentlichungen beeinträchtigen seinen geschäftlichen Ruf. Auch die Auseinandersetzung mit einem Plattformbetreiber kann anwaltliche Unterstützung erforderlich machen.

Wir beraten Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung ihrer digitalen Angebote und begleiten sie bei bestehenden Konflikten. Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Dokumente oder Veröffentlichungen, sondern den konkreten Geschäftsauftritt, die zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen und die jeweiligen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

Wie wir Sie im Internetrecht unterstützen

Unsere Beratung umfasst die rechtliche Gestaltung von Websites, Online-Shops und anderen digitalen Angeboten sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei internetrechtlichen Konflikten.

Websites und digitale Geschäftsauftritte rechtlich prüfen

Eine geschäftlich genutzte Website muss rechtliche Anforderungen erfüllen, die von ihrer konkreten Ausgestaltung abhängen. Eine reine Unternehmenspräsenz wirft andere Fragen auf als ein Angebot, über das Kunden unmittelbar Leistungen bestellen oder Verträge schließen können.

Wir beraten zu den rechtlichen Anforderungen von Internetauftritten und prüfen unter anderem Impressumsangaben, Informationspflichten und die rechtliche Gestaltung digitaler Angebote. Auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Online-Marketing können dabei relevant werden.

Entscheidend ist, welche Leistungen angeboten werden, an wen sich das Angebot richtet und welche Funktionen die Website tatsächlich bereitstellt.

E-Commerce, Verbraucherrechte und Online-Shop-Checkout

Beim Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen müssen Unternehmen verschiedene gesetzliche Anforderungen beachten. Besonders bei Verträgen mit Verbrauchern spielen die Gestaltung des Bestellprozesses, Informationspflichten und gesetzliche Verbraucherrechte eine wichtige Rolle.

Wir beraten zu den rechtlichen Anforderungen des Online-Handels und prüfen unter anderem, wie der Vertragsschluss ausgestaltet ist, welche Informationen vor einer Bestellung erforderlich sind und welche Vorgaben für Widerruf und Gewährleistung gelten.

Dazu gehört auch die rechtliche Einordnung der elektronischen Widerrufsfunktion, die bei entsprechenden Online-Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern vorgeschrieben ist.

Welche Vorgaben tatsächlich gelten, hängt vom jeweiligen Angebot und der konkreten Vertragskonstellation ab.

AGB und Verträge für digitale Angebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen und vertragliche Vereinbarungen sollen die angebotenen Leistungen und die Rechte und Pflichten der Beteiligten nachvollziehbar regeln. Gerade bei digitalen Geschäftsmodellen kommt es dabei auf die tatsächliche Funktionsweise des Angebots an.

Wir erstellen und prüfen AGB sowie Verträge für Online-Shops und digitale Dienstleistungen. Dabei betrachten wir insbesondere den Vertragsgegenstand, den Vertragsschluss und die gesetzlichen Anforderungen an die jeweiligen Regelungen.

Auch wenn bereits ein Streit über einen online geschlossenen Vertrag entstanden ist, unterstützen wir bei der Prüfung der bestehenden Vereinbarungen und möglicher vertraglicher Ansprüche.

Online-Bewertungen und Konflikte mit Plattformbetreibern

Bewertungsportale und digitale Plattformen sind für viele Unternehmen wichtige Bestandteile ihrer Online-Präsenz. Gleichzeitig können rechtswidrige Bewertungen, problematische Veröffentlichungen oder Maßnahmen eines Plattformbetreibers zu erheblichen Konflikten führen.

Wir prüfen, welche rechtlichen Ansprüche im konkreten Fall bestehen und gegen wen sie gerichtet werden können. Je nach Ausgangslage kann es um die Beanstandung eines Inhalts gegenüber dem Plattformbetreiber, die Inanspruchnahme eines Verfassers oder die rechtliche Überprüfung einer Plattformmaßnahme gehen.

Nicht jede negative Bewertung ist rechtswidrig. Entscheidend sind insbesondere der konkrete Inhalt, die Umstände der Veröffentlichung und die Rechte der Beteiligten.

Abmahnungen und Rechtsverletzungen im Internet

Eine Abmahnung wegen eines Online-Angebots oder einer digitalen Veröffentlichung kann rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Gleichzeitig können Unternehmen selbst von rechtswidrigen Inhalten oder der unbefugten Nutzung geschützter Werke betroffen sein.

Wir prüfen geltend gemachte Vorwürfe und Ansprüche, bewerten die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und vertreten Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.

Je nach Sachverhalt kommen außergerichtliche Maßnahmen oder gerichtliche Verfahren in Betracht.

Stehen unlautere geschäftliche Handlungen im Vordergrund, ist das Wettbewerbsrecht maßgeblich. Bei eigenständigen Fragen zum Schutz oder zur Nutzung geschützter Texte, Bilder und anderer Werke liegt der Schwerpunkt im Urheberrecht.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Internetrecht einschalten?

Ein konkreter Anlass entscheidet häufig darüber, welche rechtlichen Fragen zuerst geklärt werden müssen.

Website oder Online-Shop starten

Sie möchten einen digitalen Geschäftsauftritt veröffentlichen und benötigen Unterstützung bei rechtlichen Informationspflichten, Verträgen oder dem Bestellprozess.

AGB oder Online-Verträge prüfen

Sie bieten Waren oder Dienstleistungen im Internet an und möchten bestehende Vertragsbedingungen überprüfen oder neue Vereinbarungen gestalten lassen.

Abmahnung erhalten

Ihnen wird ein Rechtsverstoß im Zusammenhang mit Ihrer Website oder Ihrem Online-Angebot vorgeworfen. Sie möchten die Forderungen und mögliche Reaktionen prüfen lassen.

Online-Shop rechtlich prüfen: Warum AGB und Impressum allein nicht ausreichen

Wer einen Online-Shop betreibt, benötigt mehr als vollständige Rechtstexte. Entscheidend ist auch, wie Kunden durch das Angebot geführt werden, welche Informationen sie erhalten und auf welchem Weg sie eine verbindliche Bestellung abgeben.

Der rechtliche Prüfbedarf beginnt häufig bereits bei der Produkt- oder Leistungsdarstellung. Je nach Angebot können bestimmte Informationen zu Preisen, Leistungen und Vertragsbedingungen vorgeschrieben sein. Im Checkout stellt sich anschließend die Frage, ob der Bestellablauf die gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Geschäftsverkehr und den Vertragsschluss erfüllt.

Dazu gehört insbesondere, dass Verbraucher bei einer zahlungspflichtigen Bestellung eindeutig erkennen können, wann sie eine entsprechende Verpflichtung eingehen. Auch die Darstellung von Vertragsbedingungen und erforderlichen Informationen muss zum konkreten Bestellablauf passen.

Nach Vertragsschluss sind weitere Anforderungen zu berücksichtigen. Hierzu zählen beispielsweise das gesetzliche Widerrufsrecht, die dazugehörigen Informationen und die vertragliche Abwicklung bei Problemen mit der Leistung.

Seit dem 19. Juni 2026 ist außerdem die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB zu berücksichtigen. Sie muss bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, bereitgestellt werden, sofern dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

Die Widerrufsfunktion muss während der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Nach Eingabe beziehungsweise Bestätigung der erforderlichen Angaben muss der Verbraucher seine Widerrufserklärung über eine Bestätigungsfunktion übermitteln können. Der Unternehmer muss den Eingang anschließend unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.

Für die rechtliche Prüfung eines Online-Shops bedeutet das: Produktdarstellung, Informationspflichten, AGB, Bestellprozess und Widerrufsabwicklung müssen zusammen betrachtet werden.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die rechtlichen Anforderungen ihres konkreten Verkaufsprozesses einzuordnen und zu klären, an welchen Stellen eine Anpassung erforderlich ist. Die technische Umsetzung entsprechender Änderungen erfolgt durch die dafür zuständigen technischen Dienstleister.

Online-Angebot prüfen oder Internetrechtskonflikt klären lassen

Sie planen einen Online-Shop, benötigen rechtliche Unterstützung bei AGB oder müssen auf eine Abmahnung beziehungsweise einen Plattformkonflikt reagieren? Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen, welche rechtlichen Fragen für Ihre Situation entscheidend sind und welche nächsten Schritte in Betracht kommen.

Internetrecht vorsorglich gestalten oder bei einem Konflikt handeln?

Ob Sie ein digitales Geschäftsmodell rechtlich vorbereiten oder auf eine bestehende Auseinandersetzung reagieren möchten, bestimmt den Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung.

Digitales Angebot rechtlich gestalten

Sie planen oder betreiben eine Website, einen Online-Shop oder eine digitale Plattform.

Relevante Aufgaben können sein:

  • Gesetzliche Informationspflichten prüfen
  • Impressum und rechtliche Angaben einordnen
  • AGB und Online-Verträge gestalten
  • Checkout und Vertragsschluss bewerten
  • Verbraucherrechte und Widerruf berücksichtigen
  • Rechtliche Anforderungen geplanter Online-Angebote klären

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die rechtlichen Anforderungen in die konkrete Gestaltung und den Betrieb des digitalen Angebots einbezogen werden können.

Bestehenden Konflikt bearbeiten

Es liegt bereits eine Abmahnung, Forderung, problematische Veröffentlichung oder Auseinandersetzung mit einer Plattform vor.

Dann kann es insbesondere darum gehen,

  • den behaupteten Rechtsverstoß zu prüfen,
  • bestehende Vertragsbeziehungen oder Plattformregeln einzuordnen,
  • Ansprüche und Einwendungen zu bewerten,
  • auf Abmahnungen oder Forderungen zu reagieren,
  • eigene Rechte außergerichtlich durchzusetzen,
  • oder eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Positionen der Beteiligten und die Auswahl eines geeigneten Vorgehens.

Beide Bereiche können ineinandergreifen. Beispielsweise kann eine Abmahnung Anlass sein, die rechtliche Gestaltung eines Online-Shops insgesamt zu überprüfen. Umgekehrt können sich bei der vorsorglichen Prüfung eines digitalen Angebots Fragen ergeben, die bereits bestehende Vertrags- oder Rechtskonflikte betreffen.

Internetrecht und angrenzende Beratungsbereiche

Digitale Angebote können mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig berühren. Welcher Bereich im Vordergrund steht, hängt vom tatsächlichen Schwerpunkt des Anliegens ab.

IT-Recht

Geht es über den konkreten Internetauftritt hinaus um digitale Geschäftsmodelle, übergreifende IT-Verträge oder regulatorische Fragestellungen, steht die allgemeine IT-rechtliche Beratung im Vordergrund.

Datenschutzrecht

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Websites, Shops oder Plattformen unterliegt eigenständigen rechtlichen Anforderungen. Dazu gehören die Zulässigkeit der Verarbeitung, Informationspflichten und datenschutzrechtliche Vereinbarungen.

Softwarerecht

Bei Softwareentwicklung, Softwarebeschaffung, SaaS- und Cloud-Projekten geht es insbesondere um die Gestaltung der entsprechenden Vertragsbeziehungen, Leistungen und Nutzungsrechte.

Fachanwaltliche IT-Rechtskompetenz für Internetrecht und E-Commerce

Sekretariat Mitarbeiter und Rechtsanwälte

Internetrechtliche Fragen verbinden gesetzliche Anforderungen mit der praktischen Funktionsweise von Websites, Online-Shops und digitalen Geschäftsmodellen. Eine fundierte rechtliche Einordnung muss deshalb auch berücksichtigen, wie das jeweilige Angebot aufgebaut ist und welche geschäftlichen Interessen dahinterstehen.

Mit Steffen Lützelberger steht Ihnen bei Wüst & Weininger ein Fachanwalt für IT-Recht zur Verfügung. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die rechtliche Begleitung von Internetauftritten und Online-Shops, E-Commerce, digitale Geschäftsmodelle und IT-bezogene Vertragsverhältnisse.

Wir unterstützen Mandanten bei der rechtlichen Gestaltung digitaler Angebote ebenso wie bei internetrechtlichen Konflikten. Unsere Tätigkeit ist auch deutschlandweit möglich; viele Abstimmungen und der Austausch von Unterlagen können digital erfolgen.

Internetrecht mit Blick auf Ihr Unternehmen und Ihre wirtschaftlichen Ziele

Ein rechtlicher Lösungsweg muss nicht nur juristisch nachvollziehbar sein. Er sollte auch zur tatsächlichen Situation und den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten passen.

Direkter anwaltlicher Kontakt

Sie stehen im direkten Austausch mit dem zuständigen Rechtsanwalt. Kurze Entscheidungswege erleichtern die Abstimmung bei konkreten Fragestellungen.

Wirtschaftliche Orientierung

Wir betrachten rechtliche Risiken und Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschäftsmodell und den wirtschaftlichen Auswirkungen.

Klare Handlungsempfehlungen

Wir erläutern, welche Punkte rechtlich entscheidend sind, welche Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll erscheinen.

Digitale Zusammenarbeit

Verträge, Abmahnungen, Screenshots und andere relevante Unterlagen können digital ausgetauscht werden. So lassen sich internetrechtliche Mandate auch überregional bearbeiten.

Steffen Lützelberger steht hinter René Weininger während dieser mit dem Smartphone telefoniert

Markenanmeldung aus der Praxis

Zwei Fälle aus unserer Beratungspraxis zeigen unterschiedliche Herausforderungen bei der Entwicklung einer Schutzstrategie und im Anmeldeverfahren.

Mehrere Zeichen als gemeinsame Schutzstrategie

Ausgangssituation:
Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Büroverwaltung innerhalb einer bestimmten Branche sollte ein möglichst umfassender Markenschutz aufgebaut werden.

Unsere Tätigkeit:
Wüst & Weininger begleitete die Anmeldung mehrerer ähnlicher und sich ergänzender Zeichen. Dabei wurden das Zusammenspiel der Zeichen, der angestrebte Schutzumfang und die jeweiligen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse berücksichtigt.

Ergebnis:
Die unterschiedlichen Zeichen wurden als zusammenhängende Schutzstrategie angemeldet.

Der Fall zeigt, dass bereits vor der Anmeldung relevant sein kann, ob ein einzelnes Zeichen ausreicht oder mehrere Zeichen innerhalb einer übergeordneten Markenstrategie berücksichtigt werden sollten.

Erfolgreiche Eintragung nach anfänglicher Zurückweisung

Ausgangssituation:
Gegenstand eines weiteren Mandats war die nationale Markenanmeldung mit dem Begriff „Fucking“. Die zuständige Prüfungsstelle wies die Anmeldung zunächst zurück.

Unsere Tätigkeit:
Wüst & Weininger ging gegen die Zurückweisung mit einem Rechtsbehelf vor und begleitete das weitere Anmeldeverfahren.

Ergebnis:
Nach dem Vorgehen gegen die Zurückweisung wurde die Marke schließlich eingetragen.

Der Fall zeigt, dass eine anfängliche Zurückweisung nicht in jedem Fall das Ende des Anmeldeverfahrens bedeutet. Abhängig von der konkreten Entscheidung können weitere rechtliche Möglichkeiten bestehen.

Ablauf unserer Zusammenarbeit im Internetrecht

Erstkontakt und Einordnung

Sie schildern uns Ihr digitales Angebot oder den bestehenden Konflikt sowie das Ziel, das Sie erreichen möchten. Bei Websites und Online-Shops sind beispielsweise die betreffende URL, eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells und vorhandene Vertragsunterlagen hilfreich. Bei Abmahnungen oder Plattformkonflikten sollten wesentlicher Schriftverkehr, betroffene Inhalte und mögliche Fristen angegeben werden.

Strategie und Beauftragung

Wir klären, welche rechtlichen Fragen geprüft werden sollen und welche Handlungsoptionen bestehen.

Anschließend besprechen wir den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und die Vergütung. Damit wird vor der Bearbeitung festgelegt, welche Aufgaben wir übernehmen.

Umsetzung und Begleitung

Je nach Mandat prüfen wir digitale Angebote, gestalten Verträge oder AGB und begleiten rechtliche Anpassungen. Bei bestehenden Auseinandersetzungen übernehmen wir die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

Die weitere Tätigkeit richtet sich nach dem vereinbarten Mandatsumfang und dem tatsächlichen Verlauf des Vorhabens oder Konflikts.

Häufige Fragen zum Internetrecht

Von rechtlichen Anforderungen an Online-Shops bis zu Abmahnungen und Plattformkonflikten: Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung zu typischen internetrechtlichen Fragen.

Wann sollte ich einen Anwalt für Internetrecht einschalten?

Anwaltliche Beratung kann bereits vor dem Start einer Website oder eines Online-Shops sinnvoll sein, insbesondere wenn rechtliche Informationspflichten, AGB oder der digitale Vertragsschluss geklärt werden sollen.

Auch bei einer Abmahnung, problematischen Online-Bewertungen, Plattformkonflikten oder Streitigkeiten über online geschlossene Verträge kann eine rechtliche Prüfung erforderlich sein.

Welche rechtlichen Anforderungen muss ein Online-Shop erfüllen?

Ein Online-Shop muss je nach Geschäftsmodell insbesondere Informationspflichten, Vorgaben zum elektronischen Vertragsschluss und gegebenenfalls Verbraucherrechte berücksichtigen.

Dazu können rechtliche Anforderungen an Preisangaben, Bestellablauf, Widerruf und Gewährleistung gehören.

Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, hängt unter anderem vom angebotenen Produkt, der Vertragsgestaltung und der Zielgruppe ab.

Ist ein Widerrufsbutton für Online-Shops Pflicht?

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, sofern dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

Die Funktion muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Sie muss eine elektronische Widerrufserklärung mit anschließender Bestätigungsfunktion ermöglichen.

Nach dem Absenden des Widerrufs muss der Unternehmer dessen Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Diese Bestätigung muss insbesondere den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs enthalten.

Ob und wie diese Anforderungen für ein konkretes Angebot umzusetzen sind, hängt vom jeweiligen Vertragsmodell ab.

Brauche ich für meinen Online-Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, für jeden Online-Shop AGB zu verwenden, besteht nicht.

AGB können jedoch sinnvoll sein, um wiederkehrende Vertragsbedingungen einheitlich zu gestalten. Gesetzlich vorgeschriebene Informationen müssen unabhängig davon bereitgestellt werden.

Werden AGB verwendet, müssen sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden und der gesetzlichen Inhaltskontrolle standhalten. Sie sollten außerdem auf die tatsächlichen Leistungen und den Bestellablauf abgestimmt sein.

Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen meines Online-Shops erhalte?

Zunächst sollten der konkrete Vorwurf, die geltend gemachten Ansprüche und etwaige Fristen geprüft werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn eine Unterlassungserklärung verlangt wird, da diese weitreichende rechtliche Verpflichtungen begründen kann.

Ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Reaktion sinnvoll erscheint, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden.

Kann ich gegen eine negative Online-Bewertung vorgehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ansprüche gegen rechtswidrige Bewertungen bestehen, etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder anderen Rechtsverletzungen.

Nicht jede negative oder kritische Bewertung ist jedoch unzulässig. Auch kritische Meinungen können rechtlich geschützt sein.

Welche Maßnahmen gegenüber dem Verfasser oder der Plattform möglich sind, muss anhand der konkreten Veröffentlichung geprüft werden.

Was kann ich bei einem Konflikt mit einer Online-Plattform tun?

Entscheidend ist zunächst, wodurch der Konflikt entstanden ist. Beispielsweise können veröffentlichte Inhalte, Kontosperrungen, Vertragsbedingungen oder Maßnahmen des Plattformbetreibers betroffen sein.

Welche Rechte bestehen und gegen wen mögliche Ansprüche gerichtet werden können, hängt von den konkreten Umständen und den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen ab.

Vertritt Wüst & Weininger auch bei Streitigkeiten über Online-Verträge?

Ja. Wir beraten und vertreten bei rechtlichen Konflikten rund um online geschlossene Verträge.

Dazu können Fragen zum Vertragsschluss, zu den vereinbarten Leistungen, zu Verbraucherrechten oder zur Durchsetzung beziehungsweise Abwehr vertraglicher Ansprüche gehören.

Was kostet ein Anwalt für Internetrecht?

Die Vergütung wird grundsätzlich individuell für das jeweilige Mandat vereinbart. Häufig erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand.

Bei streitigen Angelegenheiten kann je nach Konstellation auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Betracht kommen.

Die konkrete Vergütung besprechen wir vor der entsprechenden Beauftragung.