IT-Recht - Software/Hardware für Bietigheim-Bissingen


Spezialisierung in der Erstellung und Beratung von Softwareverträgen, einschließlich Lizenzierung, Kauf und individueller Softwareentwicklung, begleitet von Quellcode-Hinterlegung und Pflegeverträgen. Unser Fokus liegt ebenso auf Hardware-Vertragsrecht, von der Überlassung bis zur Wartung. Wir bieten umfassenden Rechtsschutz bei Verletzungen von Software-Schutzrechten.

Beratung und Erstellung für:

 Softwareverträge (Überlassung, Kauf, Miete, Leasing von Standardsoftware, Erstellung von Individualsoftware, Anpassung von Software, Hinterlegung des Quellcodes, Softwarepflege)
 Hardwareverträge (Überlassung, Kauf, Miete, Leasing von Hardware, Pflege von Hardware)
 Cloudverträge (Outsourcingverträge, Nutzungslizenzen von Software in der Cloud, Software-as-a-Service, Infrastructure-as-a-Service, Platform-as-a-Service, Rechenzentrumsverträge)
 Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten bei Software (v.a. Schutz von Computerprogrammen nach Urheberrechtsgesetz)

Häufig gestellte Fragen:

Welche Dienstleistungen bietet Ihre Kanzlei im IT-Recht an?

Unsere Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen im IT-Recht an. Dazu gehören die Erstellung von Verträgen für Software, Hardware und E-Commerce, die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlineshops sowie die Vertretung in IT-rechtlichen Streitigkeiten. Wir sind erfahren in der Beratung von Unternehmen, die im Bereich des E-Commerce tätig sind, und unterstützen sie bei rechtlichen Fragen und Konflikten mit Kunden oder anderen Anbietern.

Welche aktuellen Entwicklungen im IT-Recht sind derzeit relevant?

Im IT-Recht sind derzeit verschiedene Entwicklungen von Bedeutung. Dazu gehören die EU-Gesetzgebung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI), Datenschutzbestimmungen, Verbraucherschutzrichtlinien sowie Verordnungen zu „Green Claims“ und EU-Richtlinien zur Cybersicherheit. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig, und es ist wichtig, gut informiert zu bleiben, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Wie können Unternehmen geistiges Eigentum im IT-Recht schützen?

Unternehmen können ihr geistiges Eigentum im IT-Recht durch verschiedene Maßnahmen schützen, wie die Registrierung von Marken, Designs und Patente. Auch die Erstellung von Verträgen, die die Nutzung von Software und geistigem Eigentum regeln, ist wichtig. Es ist entscheidend, eine umfassende Strategie für den Schutz des geistigen Eigentums zu entwickeln und regelmäßig zu überprüfen.

Welche Besonderheiten gelten bei Verträgen für Software-as-a-Service (SaaS) Projekte?

Verträge für SaaS-Projekte müssen sorgfältig gestaltet werden, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klarzustellen. Dies umfasst Aspekte wie den Umfang der erbrachten Dienstleistungen, Service-Level-Agreements, Datenschutzbestimmungen und Haftungsausschlüsse. Unsere Kanzlei kann Sie bei der Erstellung und Prüfung solcher Verträge unterstützen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen, um sich vor rechtlichen Problemen im E-Commerce zu schützen?

Unternehmen im E-Commerce sollten sich umfassend informieren und rechtlich absichern. Dazu gehören die Erstellung von rechtssicheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, die Überprüfung von Verträgen mit Lieferanten und Kunden sowie die Beachtung von Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzvorschriften. Unsere Kanzlei bietet Beratung und Unterstützung in allen diesen Bereichen.