RECHTSANWALT DR. LOTHAR WÜST

Schwerpunkte: Familienrecht, Zivilrecht

Dr. Lothar Wüst begann seine Karriere als Jurist beim Arbeitgeberverband der Metallindustrie, wo er sein tiefes Verständnis für rechtliche Angelegenheiten entwickelte. Im Jahr 1979 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und gründete seine eigene Kanzlei, die seither eine feste Größe in der juristischen Landschaft ist.

Dr. Lothar Wüst ist seit Jahrzehnten als Anwalt tätig und hat während seiner langen und erfolgreichen Laufbahn sowohl den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ als auch den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erworben. Seine Expertise und Erfahrung sind hochgeschätzt und haben zahlreichen Mandanten in schwierigen Situationen geholfen. Im Jahr 2011 zog sich Dr. Wüst vorerst aus der Beratungspraxis zurück und führt seitdem keine Fachanwaltstitel mehr.

Seit 2016 ist Dr. Lothar Wüst als freier Mitarbeiter tätig und betreut langjährige Mandate mit der gleichen Hingabe wie zu Beginn seiner Karriere. Sein Engagement und seine Loyalität gegenüber seinen Klienten sind unübertroffen.

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im allgemeinen Zivilrecht und umfasst insbesondere das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Mietrecht und Baurecht. Dr. Lothar Wüst ist bekannt für seine pragmatische Herangehensweise an rechtliche Probleme und seine Fähigkeit, verlässliche Lösungen für seine Mandanten zu finden.

Mit Dr. Lothar Wüst haben Sie einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite, der auf eine reiche Berufsgeschichte zurückblickt und nach wie vor mit Leidenschaft und Engagement für die Interessen seiner Mandanten eintritt. Seine langjährigen Beziehungen zu seinen Klienten zeugen von seiner Professionalität und seinem Vertrauen.