RECHTSANWALT DR. LOTHAR WÜST
Schwerpunkte: Familienrecht, Zivilrecht
Dr. Lothar Wüst begann seine Karriere als Jurist beim Arbeitgeberverband der Metallindustrie, wo er sein tiefes Verständnis für rechtliche Angelegenheiten entwickelte. Im Jahr 1979 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit vollzog und seine eigene Kanzlei gründete, die seither eine feste Größe in der juristischen Landschaft ist.
Dr. Lothar Wüst war über Jahrzehnte hinweg als Anwalt tätig und erwarb im Laufe seiner erfolgreichen Karriere sowohl den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ als auch den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Seine Expertise und Erfahrung wurden hochgeschätzt und haben zahlreichen Mandanten in anspruchsvollen Situationen geholfen. Im Jahr 2011 zog sich Dr. Wüst aus der aktiven Beratungspraxis zurück und führte seitdem keine Fachanwaltstitel mehr.
Bis zum Jahr 2025 war Dr. Lothar Wüst weiterhin als Rechtsanwalt tätig und betreute insbesondere langjährige Mandate mit großem Engagement und persönlicher Verbundenheit. Seine Loyalität und sein Verantwortungsbewusstsein gegenüber seinen Mandanten prägten seine gesamte berufliche Laufbahn.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt lag im allgemeinen Zivilrecht und umfasste insbesondere das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Mietrecht und Baurecht. Dr. Lothar Wüst war bekannt für seine fundierte und pragmatische Herangehensweise an rechtliche Fragestellungen sowie für seine Fähigkeit, verlässliche und praxisnahe Lösungen zu entwickeln.
Mit Dr. Lothar Wüst stand seinen Mandanten bis zuletzt ein erfahrener Anwalt zur Seite, der auf eine außergewöhnlich lange Berufsgeschichte zurückblicken konnte und sich mit großem Einsatz für ihre Interessen einsetzte. Seine langjährigen Mandatsbeziehungen zeugen von seiner Professionalität und dem ihm entgegengebrachten Vertrauen.