Wir beraten unsere Mandanten als Rechtsanwälte umfassend in den unten aufgeführten Rechtsgebieten.
Es ist unser erstes Ziel, gemeinsam mit den Mandanten zunächst alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Erledigung auszuschöpfen. Dabei orientieren wir uns an der persönlichen Situation der Mandanten, um den Besonderheiten der jeweiligen Fragestellung und dem gewünschten Ziel gerecht zu werden.
Im Vordergrund steht eine transparente Beratung – auch im Hinblick auf die Kosten –, die sowohl die Chancen als auch die Risiken berücksichtigt. Die Entwicklung von Lösungen erfolgt dabei in enger Abstimmung mit unseren Mandanten.
Sollte außergerichtlich keine Lösung möglich sein, verfügen wir über eine langjährige Erfahrung im Bereich der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
Unsere Anwaltskanzlei besteht bereits seit 1979. Sie wurde von Rechtsanwalt Dr. Lothar Wüst in Sachsenheim gegründet. Seit 2000 und 2005 verstärkten die Rechtsanwälte René Weininger und Markus Schneider die Kanzlei, die fortan als Sozietät geführt wurde. 2014 verlegten wir den Kanzleisitz in repräsentative Räumlichkeiten des DLW-Gebäudes in Bietigheim-Bissingen.
Von Beginn an wurden wir zu einem verlässlichen, jederzeit ansprechbaren Partner von Selbständigen, mittelständischen Unternehmen und Handwerkern sowie von Privatpersonen. Konsequent haben wir die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Praxis im Arbeitsrecht gesetzt sowie uns in weiteren Tätigkeitsfeldern profiliert. Seit 2018 ist Rechtsanwalt Lützelberger in unserer Kanzlei tätig und es kam mit dem IT- und Datenschutzrecht ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt hinzu. Die Motivation der Rechtsanwälte unserer Kanzlei zeigt sich auch im kontinuierlichen Erwerb von Zusatzqualifikationen und dem Fachanwaltstitel sowie regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt IT Recht
Rechtsanwalt
Stuttgarter Str. 75
74321 Bietigheim
Tel: 07142/ 469540 Fax: 07142/ 4695419 info@wuest-weininger.de
Mo-Do: 08-12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08-12.00 Uhr
Besprechungstermine sind auch ausserhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung möglich. Wir beraten Sie auch vor Ort.
Vor einem Rechtsgeschäft, das erhebliche wirtschaftliche Folgen hat, ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, ebenso bei allgemein auftretenden Unsicherheiten im Umgang mit rechtlich relevanten Vorgängen, die einer dringenden, auch rechtzeitigen, insbesondere fristgerechten Klärung bedürfen, wie zum Beispiel der Umgang mit Kündigungen, Forderungsschreiben oder behördlichen Schreiben allgemein.
Ist eine Terminvereinbarung notwendig?Damit sichergestellt ist, dass der jeweilige Anwalt in der Kanzlei für Sie zur Verfügung steht, ist es erforderlich, vorab telefonisch oder per Email einen Besprechungstermin zu vereinbaren. In der Regel kann dies kurzfristig erfolgen und es entstehen am vereinbarten Besprechungstermin keine oder nur geringe Wartezeiten.
In der Regel findet die Besprechung in der Kanzlei statt. Es kann jedoch in Ausnahmefällen auch eine Besprechung vor Ort vereinbart werden.
Was soll zur Besprechung vorgelegt werden?Welche Unterlagen (z.B. im Arbeitsrecht: Verträge, Kündigungen, Gehaltsabrechnungen, Rechtsschutzpolicen etc.) benötigt werden, ist am besten bei der telefonischen Terminvereinbarung zu klären.
zu den Downloads Sind die Gespräche vertraulich?Rechtsanwälte sind gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Mandat erhalten, nicht an Dritte weiterzugeben, sofern der Mandant hierzu nicht ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat.
Unter einem ersten Beratungsgespräch versteht man, wenn der Mandant erstmals in einer Angelegenheit Rat erbittet und eine (mündliche oder schriftliche) Auskunft erhält. Die Gebühr hierfür ist bei Verbrauchern auf 190 € (netto) begrenzt.
Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwalts und welche Gebühren fallen an?Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), für welches die Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes maßgeblich ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, nach Absprache ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Die Gebühren sind gestaffelt: Zunächst entsteht eine Beratungsgebühr. Wenn der Rechtsanwalt in Ihrem Auftrag außergerichtlich tätig wird, z. B. die gegnerische Seite anschreibt, entsteht eine Geschäftsgebühr, die auf die Beratungsgebühr angerechnet wird. Kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren entstehen die Verfahrens- und die Terminsgebühr. Über die Höhe der Gebühren klären wir Sie im Vorfeld auf.