Marke anmelden in Deutschland
Markenschutz beginnt vor der Anmeldung
Wer eine Marke anmelden möchte, sollte nicht erst beim Antrag an das Deutsche Patent- und Markenamt ansetzen. Entscheidend ist, vorab zu klären, ob das Zeichen grundsätzlich schutzfähig ist, welche älteren Markenrechte relevant sein können und für welche Waren und Dienstleistungen Schutz benötigt wird.
Wüst & Weininger begleitet Unternehmen, Start-ups und Gründer bei der nationalen Markenanmeldung – von der rechtlichen Prüfung und Markenrecherche über die Festlegung des Schutzumfangs bis zur Einreichung und Begleitung des Verfahrens beim DPMA.
Eine Marke anmelden heißt mehr als einen Antrag auszufüllen
Eine Marke schützt ein Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Damit dieser Schutz zum Unternehmen und zur geplanten Nutzung passt, müssen bereits vor der Einreichung mehrere rechtliche und strategische Entscheidungen getroffen werden.
Zunächst stellt sich die Frage, ob das gewünschte Zeichen überhaupt als Marke schutzfähig ist. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken bestehen, mit denen die geplante Marke kollidieren könnte.
Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren insbesondere, ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Ob bereits ältere identische oder ähnliche Markenrechte existieren, wird dagegen nicht automatisch geprüft.
Deshalb kann eine Markenrecherche bereits vor der Anmeldung sinnvoll sein. Wüst & Weininger führt sowohl Identitäts- als auch Ähnlichkeitsrecherchen durch und ordnet die Ergebnisse rechtlich ein. Eine Recherche kann nicht garantieren, dass sämtliche denkbaren älteren Rechte erfasst werden oder später kein Konflikt entsteht. Sie schafft jedoch eine fundiertere Grundlage für die Anmeldung.
Unsere Leistungen bei Ihrer Markenanmeldung
Wüst & Weininger begleitet die nationale Markenanmeldung nicht nur bei der Einreichung des Antrags. Je nach beauftragtem Umfang beginnt unsere Tätigkeit bereits bei der Prüfung des Zeichens und der Entwicklung einer passenden Schutzstrategie.
Schutzfähigkeit der Marke prüfen
Vor der Anmeldung prüfen wir, ob gegen die Eintragung des gewünschten Zeichens erkennbare rechtliche Hindernisse sprechen. Dabei geht es insbesondere um absolute Schutzhindernisse, etwa eine fehlende Unterscheidungskraft oder eine lediglich beschreibende Bedeutung.
Eine positive Einschätzung garantiert die spätere Eintragung nicht, ermöglicht aber, erkennbare Risiken frühzeitig zu berücksichtigen.
Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
Neben der Schutzfähigkeit prüfen wir, ob bereits ältere Marken existieren, die für die geplante Anmeldung relevant sein könnten.
Wüst & Weininger führt Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen durch und ordnet die Ergebnisse im Hinblick auf mögliche Kollisionsrisiken rechtlich ein. Diese Prüfung ist von der grundsätzlichen Schutzfähigkeit des Zeichens zu unterscheiden.
Markenform und Markeninhaber festlegen
Vor der Anmeldung wird festgelegt, welches Zeichen geschützt werden soll – beispielsweise als Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke.
Ebenso sollte bewusst entschieden werden, wer Markeninhaber wird. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt vom konkreten Zeichen, seiner Verwendung, der Unternehmensstruktur und der geplanten Schutzstrategie ab.
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
Bei der Anmeldung muss festgelegt werden, für welche Waren und Dienstleistungen Markenschutz beansprucht werden soll.
Wir beraten dazu, welche Bereiche zum bestehenden und konkret geplanten Geschäft passen, ordnen sie innerhalb der Nizza-Klassifikation ein und erstellen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Anmeldung.
Markenanmeldung beim DPMA einreichen
Nach Abschluss der Vorbereitung übernehmen wir im beauftragten Umfang die Erstellung und Einreichung der Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Dabei werden das gewünschte Zeichen, der Markeninhaber sowie das festgelegte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in die Anmeldung überführt.
Anmeldeverfahren rechtlich begleiten
Auch nach der Einreichung können rechtliche Fragen entstehen. Wir begleiten das weitere Anmeldeverfahren und die Kommunikation mit dem DPMA im vereinbarten Umfang.
Dazu gehört insbesondere die Einordnung von Rückfragen und Beanstandungen. Bei einer ablehnenden Entscheidung prüfen wir, welche weiteren rechtlichen Schritte in Betracht kommen.
Was genau soll mit Ihrer Marke geschützt werden?
Für eine Markenanmeldung müssen mehrere Entscheidungen zusammengeführt werden. Entscheidend sind insbesondere das zu schützende Zeichen, der benötigte Schutzumfang und die Person oder Gesellschaft, die Markeninhaber werden soll.
Das Zeichen
Soll ein Name, ein Logo oder eine Kombination geschützt werden? Je nach Vorhaben kommen beispielsweise Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke in Betracht. Die passende Form hängt von Verwendung und Schutzstrategie ab.
Der Schutzumfang
Der Schutz wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen sowie ein bestimmtes Gebiet beansprucht. Deshalb sollten bestehende und konkret geplante Tätigkeiten sowie die relevanten Märkte berücksichtigt werden.
Der Markeninhaber
Bereits vor der Anmeldung sollte feststehen, wer Inhaber der Marke werden soll. Das kann insbesondere bei Gründern, Gesellschaften oder sich entwickelnden Unternehmensstrukturen strategisch relevant sein.
Deutschland, EU oder international: Wo benötigen Sie Markenschutz?
Der räumliche Schutz einer Marke sollte zum tatsächlichen Geschäftsmodell und zur geplanten Entwicklung des Unternehmens passen.
Eine nationale deutsche Marke kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der geschäftliche Schwerpunkt in Deutschland liegt und zunächst Schutz für den deutschen Markt benötigt wird.
Ist ein Unternehmen bereits in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig oder ist eine entsprechende Expansion konkret geplant, kann eine EU-Marke als unionsweiter Markenschutz relevant sein.
Für die Entscheidung sind insbesondere die aktuellen und konkret geplanten Märkte, die weitere geschäftliche Entwicklung und der wirtschaftlich benötigte räumliche Schutz relevant.
Diese Seite behandelt die nationale Markenanmeldung in Deutschland beim DPMA. Bei darüber hinausgehenden internationalen Vorhaben kann geprüft werden, welche weitere Schutzstrategie zum geplanten Geschäft passt.
Sie möchten eine Marke anmelden?
Wir prüfen mit Ihnen, welches Zeichen geschützt werden soll, welche Waren und Dienstleistungen relevant sind und welcher räumliche Schutz zu Ihrem Vorhaben passt. Auf dieser Grundlage kann die Markenanmeldung rechtlich und strategisch vorbereitet werden.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Bei den Kosten einer Markenanmeldung sind die amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts und die Vergütung für die anwaltliche Beratung voneinander zu unterscheiden.
Amtliche Gebühren
Für eine nationale Markenanmeldung erhebt das DPMA derzeit folgende Grundgebühren:
- 290 Euro bei elektronischer Anmeldung
- 300 Euro bei Anmeldung in Papierform
- jeweils einschließlich bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen
- 100 Euro für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse
Die amtlichen Gebühren können sich ändern. Maßgeblich ist daher der aktuelle Gebührenstand des DPMA zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Anwaltliche Vergütung
Die anwaltliche Vergütung bei Wüst & Weininger wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem konkreten Beratungs- und Prüfungsumfang.
Häufig erfolgt die Vergütung nach Aufwand. Bei Markenanmeldungen können je nach Vereinbarung auch Pauschalhonorare in Betracht kommen.
Welche Leistungen benötigt werden und welches Vergütungsmodell vorgesehen ist, wird im Rahmen der Beauftragung abgestimmt.
Amtliche Gebühren und anwaltliche Vergütung sind voneinander unabhängig. Die Gesamtkosten hängen deshalb insbesondere vom Umfang der Anmeldung und den beauftragten anwaltlichen Leistungen ab.
Was sollten Sie für eine erste Anfrage vorbereiten?
Für eine erste Einordnung müssen Sie noch keine vollständige Markenstrategie entwickelt haben. Einige Angaben helfen uns jedoch, Ihr Vorhaben konkret einzuordnen.
Gewünschte Marke
Senden Sie uns den Namen, das Zeichen oder – falls vorhanden – die grafische Gestaltung. Bestehen bereits unterschiedliche Wort-, Logo- oder kombinierte Varianten, können Sie diese ebenfalls übermitteln.
Waren und Dienstleistungen
Beschreiben Sie möglichst konkret, welche Produkte oder Leistungen Sie unter der Marke anbieten oder in absehbarer Zeit anbieten möchten.
Gewünschtes Schutzgebiet
Teilen Sie uns mit, ob Sie Schutz für Deutschland benötigen oder bereits weitere europäische beziehungsweise internationale Märkte relevant sind.
Weitere Informationen
Hilfreich sind Angaben zum vorgesehenen Markeninhaber, zu geplanten Märkten, älteren Marken oder bereits durchgeführten Recherchen. Für die erste Anfrage müssen diese Informationen noch nicht vollständig vorliegen.
Ihr Ansprechpartner für Markenanmeldungen
Steffen Lützelberger verfügt über Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz sowie mit nationalen und internationalen Markenanmeldungen und markenrechtlichen Verletzungsfällen.
Seine Tätigkeit umfasst darüber hinaus Startup-Mentoring, Vorträge und regelmäßige Seminare im gewerblichen Rechtsschutz. Er hat den Fachanwaltslehrgang im gewerblichen Rechtsschutz erfolgreich abgeschlossen.
Wüst & Weininger berät Unternehmen im Markenrecht deutschlandweit sowie auf Deutsch und Englisch. Die Markenanmeldung ist dabei Teil der umfassenderen Beratung im Markenrecht, die je nach Fall auch weitere markenrechtliche Fragestellungen umfassen kann.
Markenrechtliche Beratung mit Blick auf Ihr Unternehmen
Bei einer Markenanmeldung geht es nicht nur darum, einen Antrag einzureichen. Der gewünschte Schutz sollte zum Zeichen, zum Geschäftsmodell und zur weiteren Entwicklung des Unternehmens passen.
Sie haben direkten Kontakt zum zuständigen Rechtsanwalt und profitieren von kurzen Entscheidungswegen und einer digital ausgerichteten Zusammenarbeit.
Dabei legen wir Wert auf klare Handlungsempfehlungen und eine wirtschaftliche Orientierung: Welche Prüfung ist für das Vorhaben relevant? Welcher Schutz wird tatsächlich benötigt? Und welche Risiken sollten vor der Anmeldung berücksichtigt werden?
So bleibt die Beratung auf die Entscheidungen konzentriert, die für einen möglichst passenden Markenschutz tatsächlich relevant sind.
Markenanmeldung aus der Praxis
Zwei Fälle aus unserer Beratungspraxis zeigen unterschiedliche Herausforderungen bei der Entwicklung einer Schutzstrategie und im Anmeldeverfahren.
Mehrere Zeichen als gemeinsame Schutzstrategie
Ausgangssituation:
Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Büroverwaltung innerhalb einer bestimmten Branche sollte ein möglichst umfassender Markenschutz aufgebaut werden.
Unsere Tätigkeit:
Wüst & Weininger begleitete die Anmeldung mehrerer ähnlicher und sich ergänzender Zeichen. Dabei wurden das Zusammenspiel der Zeichen, der angestrebte Schutzumfang und die jeweiligen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse berücksichtigt.
Ergebnis:
Die unterschiedlichen Zeichen wurden als zusammenhängende Schutzstrategie angemeldet.
Der Fall zeigt, dass bereits vor der Anmeldung relevant sein kann, ob ein einzelnes Zeichen ausreicht oder mehrere Zeichen innerhalb einer übergeordneten Markenstrategie berücksichtigt werden sollten.
Erfolgreiche Eintragung nach anfänglicher Zurückweisung
Ausgangssituation:
Gegenstand eines weiteren Mandats war die nationale Markenanmeldung mit dem Begriff „Fucking“. Die zuständige Prüfungsstelle wies die Anmeldung zunächst zurück.
Unsere Tätigkeit:
Wüst & Weininger ging gegen die Zurückweisung mit einem Rechtsbehelf vor und begleitete das weitere Anmeldeverfahren.
Ergebnis:
Nach dem Vorgehen gegen die Zurückweisung wurde die Marke schließlich eingetragen.
Der Fall zeigt, dass eine anfängliche Zurückweisung nicht in jedem Fall das Ende des Anmeldeverfahrens bedeutet. Abhängig von der konkreten Entscheidung können weitere rechtliche Möglichkeiten bestehen.
Ablauf unserer Zusammenarbeit
Erstkontakt und Einordnung
Strategie und Beauftragung
Wir klären den erforderlichen Prüfungs- und Beratungsumfang, die geplante Schutzstrategie sowie den Umfang des Mandats und die Vergütung.
Umsetzung und Begleitung
Wir setzen die vereinbarten Schritte um, bereiten die Anmeldung vor und reichen sie beim DPMA ein. Das weitere Verfahren begleiten wir im vereinbarten Umfang.
Häufige Fragen zur Markenanmeldung
Antworten auf weitere Fragen rund um die Anmeldung und den Schutz einer nationalen Marke in Deutschland.
Brauche ich einen Anwalt, um eine Marke anzumelden?
Wer seinen Wohnsitz, Geschäftssitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat, kann vor dem DPMA grundsätzlich selbst handeln. Eine generelle Anwaltspflicht besteht damit nicht.
Anwaltliche Begleitung kann jedoch insbesondere dann sinnvoll sein, wenn vor der Anmeldung die Schutzfähigkeit, mögliche ältere Markenrechte, die geeignete Markenform oder der benötigte Schutzumfang rechtlich geprüft werden sollen.
Kann ich Waren und Dienstleistungen später noch ergänzen?
Das bei der Markenanmeldung eingereichte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach der Anmeldung nicht nachträglich erweitert werden. Einschränkungen sind dagegen möglich.
Deshalb sollte bereits vor der Einreichung sorgfältig geprüft werden, welche Waren und Dienstleistungen für das bestehende und konkret geplante Geschäft relevant sind.
Was passiert, wenn das DPMA meine Marke zunächst zurückweist?
Eine Zurückweisung bedeutet nicht in jedem Fall, dass das Anmeldeverfahren ohne weitere Möglichkeit beendet ist.
Welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen, hängt von der konkreten Entscheidung und ihrer Begründung ab. Wüst & Weininger prüft in solchen Fällen die Situation und kann auch das weitere Verfahren begleiten.
In einem von uns begleiteten Verfahren wurde eine zunächst zurückgewiesene nationale Markenanmeldung nach einem Rechtsbehelf schließlich eingetragen.
Was passiert nach der Eintragung meiner Marke?
Nach der Eintragung wird die Marke veröffentlicht. Inhaber bestimmter älterer Rechte können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch erheben.
Die Eintragung durch das DPMA bedeutet deshalb nicht automatisch, dass keine älteren Markenrechte betroffen sind.
Wie lange gilt der Schutz einer deutschen Marke?
Der Markenschutz entsteht mit der Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beträgt grundsätzlich zehn Jahre und wird anhand des Anmeldetags berechnet.
Der Markenschutz kann anschließend gegen Zahlung der entsprechenden Verlängerungsgebühren jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine Marke kann damit grundsätzlich langfristig geschützt bleiben, wenn die erforderlichen Verlängerungen vorgenommen werden.
Wann ist eine EU-Marke statt einer deutschen Marke sinnvoll?
Ein unionsweiter Markenschutz kann insbesondere dann relevant sein, wenn ein Unternehmen bereits in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig ist oder eine entsprechende Expansion konkret geplant ist.
Ob eine deutsche Marke oder eine EU-Marke besser zum Vorhaben passt, sollte anhand der tatsächlichen und geplanten Märkte sowie des wirtschaftlich benötigten Schutzgebiets entschieden werden.