Anwalt für IT-Recht

Anwalt für Datenschutzrecht

Datenschutz rechtlich gestalten. Risiken klären. Ansprüche durchsetzen oder abwehren.

Ob neue Datenverarbeitung, Vertrag mit einem Dienstleister oder Beschwerde wegen eines möglichen Datenschutzverstoßes: Datenschutzrechtliche Fragen können unmittelbar den Geschäftsbetrieb betreffen. Wüst & Weininger berät Unternehmen zu den rechtlichen Anforderungen der DSGVO, gestaltet datenschutzrechtliche Vereinbarungen und vertritt Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Betroffenen und Aufsichtsbehörden.

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Datenschutz-Compliance und Datenverarbeitungen rechtlich prüfen
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Datenschutzerklärungen und Datenschutzverträge gestalten
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Bei Beschwerden, Bußgeldern und Ansprüchen vertreten

Datenschutzrechtliche Fragen entstehen im laufenden Geschäft – nicht erst beim Verstoß

Ein Unternehmen führt eine neue Software ein, beauftragt einen externen Dienstleister oder möchte personenbezogene Daten für einen weiteren Zweck nutzen. Was wirtschaftlich oder technisch sinnvoll erscheint, muss auch datenschutzrechtlich zulässig sein. Dabei können schon die Rollen der Beteiligten, die Rechtsgrundlage einer Verarbeitung oder eine fehlende vertragliche Regelung entscheidend sein.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn bereits eine Beschwerde vorliegt, eine Aufsichtsbehörde Auskunft verlangt oder ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird. Dann geht es nicht mehr nur um die rechtliche Gestaltung, sondern auch um die Bewertung des konkreten Vorwurfs und die nächsten Handlungsmöglichkeiten.

Als Anwälte für Datenschutzrecht unterstützen wir Sie in beiden Situationen. Wir prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Datenverarbeitung, gestalten erforderliche Regelungen und vertreten Ihre Interessen bei bestehenden Konflikten. Auch betroffene Personen beraten wir bei der Prüfung und Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche.

Wie wir Sie im Datenschutzrecht unterstützen

Unsere Beratung umfasst sowohl die rechtliche Gestaltung und Überprüfung von Datenverarbeitungen als auch die Vertretung bei Datenschutzstreitigkeiten. Im Mittelpunkt stehen die konkreten Vorgänge, rechtlichen Pflichten und Interessen der Beteiligten.

DSGVO-Beratung und Datenschutz-Compliance

Datenschutz-Compliance bedeutet, die gesetzlichen Anforderungen auf die tatsächlichen Abläufe eines Unternehmens zu übertragen. Dafür muss zunächst geklärt werden, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche rechtlichen Grundlagen bestehen.

Wir beraten zu datenschutzrechtlichen Anforderungen betrieblicher Datenverarbeitungen und prüfen, wo rechtlicher Anpassungsbedarf besteht. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten, die Einordnung datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeiten sowie die rechtliche Bewertung bestehender oder geplanter Verarbeitungsprozesse.

Auch bei Risikoanalysen und der Frage, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, kann eine anwaltliche Einordnung relevant sein.

Datenschutzerklärungen und Datenschutzverträge

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss darüber gegebenenfalls informieren und die Zusammenarbeit mit beteiligten Dienstleistern rechtlich zutreffend regeln.

Wir erstellen und prüfen Datenschutzerklärungen sowie datenschutzrechtliche Vereinbarungen. Ein Schwerpunkt liegt auf Verträgen zur Auftragsverarbeitung und der rechtlichen Einordnung der beteiligten Unternehmen.

Nicht jede Zusammenarbeit mit einem Dienstleister ist automatisch eine Auftragsverarbeitung. Es kann ebenso eine eigenständige oder gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegen. Entscheidend sind die tatsächlichen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der Beteiligten.

Auf dieser Grundlage prüfen wir, welche vertraglichen Regelungen erforderlich und für das jeweilige Verhältnis geeignet sind.

Internationale Datenübermittlungen

Bei internationalen Geschäftsbeziehungen und digitalen Dienstleistungen können personenbezogene Daten auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden.

Wir beraten zu den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen solcher Übermittlungen und prüfen, welche Anforderungen für die konkrete Konstellation bestehen. Dabei können geeignete Garantien, vertragliche Absicherungen und bei entsprechenden Unternehmensstrukturen auch Binding Corporate Rules eine Rolle spielen.

Welche Übermittlungsgrundlage in Betracht kommt und welche zusätzlichen Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom Empfängerland, der Datenverarbeitung und den beteiligten Stellen ab.

Aufsichtsbehörden, Beschwerden und Bußgeldverfahren

Eine datenschutzrechtliche Beschwerde oder ein Schreiben einer Aufsichtsbehörde sollte zunächst rechtlich eingeordnet werden. Entscheidend ist unter anderem, welcher Sachverhalt beanstandet wird, welche Auskünfte verlangt werden und ob Fristen oder konkrete Maßnahmen im Raum stehen.

Wir prüfen die Ausgangslage, beraten zum weiteren Vorgehen und vertreten Mandanten im Zusammenhang mit aufsichtsbehördlichen Verfahren. Das umfasst auch die rechtliche Begleitung bei datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren.

Welche Reaktion erforderlich oder sinnvoll ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensstand und den konkreten Vorwürfen.

Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

Wird ein Datenschutzverstoß behauptet, können daraus rechtliche Forderungen entstehen. Umgekehrt können betroffene Personen Ansprüche prüfen lassen, wenn ihre personenbezogenen Daten möglicherweise rechtswidrig verarbeitet wurden.

Wir beraten zur rechtlichen Beurteilung möglicher Datenschutzverletzungen und übernehmen die Durchsetzung oder Abwehr datenschutzrechtlicher Ansprüche.

Dabei prüfen wir, ob die Voraussetzungen der geltend gemachten Forderungen erfüllt sind, welche Einwendungen oder Ansprüche bestehen und ob eine außergerichtliche Lösung oder gerichtliche Klärung in Betracht kommt.

Wann ist anwaltliche Unterstützung im Datenschutzrecht sinnvoll?

Nicht jedes Datenschutzanliegen beginnt mit einer umfassenden Compliance-Prüfung. Oft gibt es einen konkreten Anlass, der rechtlich geklärt werden muss.

Neue Software oder Datenverarbeitung

Sie möchten einen neuen Prozess einführen und wissen nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Vertrag mit einem Dienstleister

Ein externer Anbieter soll personenbezogene Daten verarbeiten. Sie benötigen eine rechtliche Einordnung der Verantwortlichkeiten und der erforderlichen Vereinbarungen.

Beschwerde oder Behördenanfrage

Eine betroffene Person oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde beanstandet Ihre Verarbeitung. Sie möchten die Vorwürfe prüfen und angemessen reagieren.

DSGVO-Compliance: Warum Standarddokumente allein nicht ausreichen

Datenschutzerklärungen und Vertragsvorlagen können wichtige Bestandteile einer Datenschutzorganisation sein. Sie ersetzen jedoch nicht die rechtliche Prüfung der zugrunde liegenden Datenverarbeitung.

Beispielsweise kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung formal vollständig sein, obwohl der Dienstleister tatsächlich eigenständig über bestimmte Verarbeitungszwecke entscheidet. Ebenso kann eine Datenschutzerklärung umfangreiche Informationen enthalten, ohne dass damit bereits die Zulässigkeit sämtlicher beschriebener Verarbeitungen geklärt wäre.

Entscheidend ist deshalb das Zusammenspiel aus tatsächlichem Ablauf und rechtlicher Regelung.

Bei der anwaltlichen Prüfung kommt es unter anderem darauf an, welche Daten betroffen sind, wer die Verarbeitung bestimmt, welche Rechtsgrundlage besteht und welche Pflichten gegenüber betroffenen Personen oder anderen Beteiligten erfüllt werden müssen.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Dokumente angepasst, welche Vereinbarungen getroffen und welche weiteren rechtlichen Maßnahmen geprüft werden sollten.

Für Unternehmen bedeutet das: Datenschutz sollte nicht isoliert als Dokumentationsaufgabe behandelt werden, sondern als rechtliche Anforderung an konkrete Geschäftsprozesse.

Datenschutzrechtliche Fragen frühzeitig klären

Sie möchten eine Datenverarbeitung prüfen lassen, benötigen einen Datenschutzvertrag oder müssen auf eine Beschwerde reagieren? Wir helfen Ihnen, die rechtliche Ausgangslage einzuordnen und mögliche nächste Schritte zu bewerten.

Datenschutz gestalten oder Datenschutzansprüche klären?

Je nachdem, ob Sie eine Verarbeitung rechtlich absichern oder auf einen bestehenden Konflikt reagieren möchten, unterscheiden sich die Anforderungen an die anwaltliche Beratung.

Datenverarbeitungen rechtlich gestalten

Sie planen eine neue Verarbeitung oder möchten bestehende Abläufe überprüfen.

Relevante Aufgaben können sein:

  • Zulässigkeit und Rechtsgrundlagen prüfen
  • Informationspflichten einordnen
  • Verantwortlichkeiten zwischen Unternehmen klären
  • Datenschutzerklärungen und Vereinbarungen gestalten
  • internationale Datenübermittlungen bewerten
  • datenschutzrechtliche Risiken identifizieren

Im Mittelpunkt steht die Frage, welche rechtlichen Anforderungen für die konkrete Verarbeitung gelten und wie sie berücksichtigt werden können.

Bei Datenschutzkonflikten handeln

Es liegt bereits eine Beschwerde, Forderung oder behördliche Beanstandung vor.

Relevante Aufgaben können sein:

  • behauptete Datenschutzverstöße prüfen
  • Fristen und behördliche Anforderungen einordnen
  • eine rechtliche Stellungnahme vorbereiten
  • Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bewerten
  • Forderungen abwehren oder Ansprüche durchsetzen
  • außergerichtlich oder gerichtlich vertreten

Hier steht die rechtliche Bewertung des konkreten Vorwurfs und der verfügbaren Handlungsoptionen im Vordergrund.

Beide Situationen können miteinander verbunden sein. Ein Datenschutzkonflikt kann Schwachstellen bestehender Prozesse sichtbar machen. Umgekehrt kann sich bei der vorsorglichen Prüfung zeigen, dass neben der Gestaltung auch ein bereits bestehendes rechtliches Problem geklärt werden muss.

Wenn Datenschutzfragen weitere Rechtsgebiete berühren

Nicht jede Rechtsfrage rund um personenbezogene Daten ist ausschließlich datenschutzrechtlich. Bei digitalen Vorhaben können mehrere spezialisierte Beratungsbereiche relevant werden.

IT-Recht

Geht es um die übergeordnete rechtliche Gestaltung eines digitalen Geschäftsmodells, IT-bezogene Vertragsbeziehungen oder andere IT-rechtliche Fragestellungen, steht der allgemeine IT-rechtliche Beratungsbereich im Mittelpunkt.

Internetrecht

Bei Websites, Online-Shops und Plattformen können neben dem Datenschutz unter anderem Informationspflichten im E-Commerce, Verbraucherrechte, Online-Marketing oder rechtliche Konflikte um digitale Inhalte relevant sein.

Softwarerecht

Bei Softwareprojekten, SaaS- und Cloud-Diensten entstehen neben Datenschutzfragen häufig softwarevertragliche Themen, beispielsweise zu Entwicklung, Lizenzierung, Leistungen, Verantwortlichkeiten oder Pflege.

Datenschutzrechtliche Beratung mit fachanwaltlicher Expertise im IT-Recht

Sekretariat Mitarbeiter und Rechtsanwälte

Datenschutzrechtliche Fragen entstehen häufig im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen, Geschäftsprozessen und vertraglichen Beziehungen. Für eine fundierte rechtliche Einordnung ist deshalb auch das Verständnis des zugrunde liegenden Vorhabens wichtig.

Mit Steffen Lützelberger steht Ihnen bei Wüst & Weininger ein Fachanwalt für IT-Recht zur Verfügung. Die datenschutzrechtliche Beratung gehört zum IT-rechtlichen Leistungsspektrum der Kanzlei.
Wir beraten bei der rechtlichen Gestaltung von Datenverarbeitungen ebenso wie bei Beschwerden und datenschutzrechtlichen Konflikten. Auch eine deutschlandweite Zusammenarbeit ist möglich; viele

Abstimmungen und der Austausch von Unterlagen lassen sich digital durchführen.

Klare rechtliche Einschätzungen statt pauschaler Datenschutzlösungen

Datenschutzrechtliche Fragen lassen sich selten durch ein einzelnes Standarddokument abschließend beantworten. Für Unternehmen kommt es darauf an, welche rechtlichen Anforderungen tatsächlich bestehen und welche Handlungsmöglichkeiten zu ihren Abläufen passen.

Bei Wüst & Weininger stehen daher die konkrete Ausgangslage und das Ziel des Mandanten im Mittelpunkt.

Direkter anwaltlicher Kontakt

Sie stimmen sich direkt mit dem zuständigen Rechtsanwalt ab. Kurze Entscheidungswege erleichtern die Bearbeitung auch dann, wenn mehrere rechtliche Fragen zusammenkommen.

Wirtschaftliche Orientierung

Bei der Bewertung rechtlicher Handlungsoptionen berücksichtigen wir auch den betrieblichen Zusammenhang und die wirtschaftlichen Interessen des Mandanten.

Klare Handlungsempfehlungen

Wir erläutern, welche rechtlichen Fragen geklärt werden sollten, welche Möglichkeiten bestehen und welche weiteren Schritte in Betracht kommen.

Digitale Zusammenarbeit

Durch digitale Abläufe können Unterlagen und Informationen unkompliziert ausgetauscht und Mandate auch überregional betreut werden.

Steffen Lützelberger steht hinter René Weininger während dieser mit dem Smartphone telefoniert

Markenanmeldung aus der Praxis

Zwei Fälle aus unserer Beratungspraxis zeigen unterschiedliche Herausforderungen bei der Entwicklung einer Schutzstrategie und im Anmeldeverfahren.

Mehrere Zeichen als gemeinsame Schutzstrategie

Ausgangssituation:
Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Büroverwaltung innerhalb einer bestimmten Branche sollte ein möglichst umfassender Markenschutz aufgebaut werden.

Unsere Tätigkeit:
Wüst & Weininger begleitete die Anmeldung mehrerer ähnlicher und sich ergänzender Zeichen. Dabei wurden das Zusammenspiel der Zeichen, der angestrebte Schutzumfang und die jeweiligen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse berücksichtigt.

Ergebnis:
Die unterschiedlichen Zeichen wurden als zusammenhängende Schutzstrategie angemeldet.

Der Fall zeigt, dass bereits vor der Anmeldung relevant sein kann, ob ein einzelnes Zeichen ausreicht oder mehrere Zeichen innerhalb einer übergeordneten Markenstrategie berücksichtigt werden sollten.

Erfolgreiche Eintragung nach anfänglicher Zurückweisung

Ausgangssituation:
Gegenstand eines weiteren Mandats war die nationale Markenanmeldung mit dem Begriff „Fucking“. Die zuständige Prüfungsstelle wies die Anmeldung zunächst zurück.

Unsere Tätigkeit:
Wüst & Weininger ging gegen die Zurückweisung mit einem Rechtsbehelf vor und begleitete das weitere Anmeldeverfahren.

Ergebnis:
Nach dem Vorgehen gegen die Zurückweisung wurde die Marke schließlich eingetragen.

Der Fall zeigt, dass eine anfängliche Zurückweisung nicht in jedem Fall das Ende des Anmeldeverfahrens bedeutet. Abhängig von der konkreten Entscheidung können weitere rechtliche Möglichkeiten bestehen.

Ablauf unserer Zusammenarbeit im Datenschutzrecht

Erstkontakt und Einordnung

Sie schildern uns Ihr Anliegen, die betroffene Datenverarbeitung oder den bestehenden Konflikt und Ihr gewünschtes Ziel. Hilfreich sind gegebenenfalls vorhandene Datenschutzerklärungen, Verträge mit Dienstleistern, behördliche Schreiben oder wesentlicher Schriftverkehr. Bestehende Fristen sollten bereits beim Erstkontakt genannt werden.

Strategie und Beauftragung

Wir klären, welche rechtlichen Fragen geprüft werden sollen, welche Handlungsoptionen bestehen und welcher Umfang der anwaltlichen Tätigkeit erforderlich ist.
Anschließend besprechen wir die Beauftragung und Vergütung.

Umsetzung und Begleitung

Je nach Mandat prüfen oder gestalten wir datenschutzrechtliche Vereinbarungen, beraten zu den rechtlichen Anforderungen einer Verarbeitung oder übernehmen die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Vertretung.

Bei laufenden Verfahren oder sich verändernden Sachverhalten richten wir die weitere Tätigkeit am konkreten Verlauf aus.

Häufige Fragen zum Datenschutzrecht

Ob DSGVO-Compliance, vertragliche Regelungen oder eine bestehende Auseinandersetzung: Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung zu typischen datenschutzrechtlichen Fragen.

Wann sollte ich einen Anwalt für Datenschutzrecht einschalten?

Anwaltliche Beratung kann bereits bei der Planung einer Datenverarbeitung sinnvoll sein, insbesondere wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind, sensible Daten verarbeitet werden oder internationale Datenübermittlungen vorgesehen sind.

Ein weiterer typischer Anlass sind Beschwerden, behördliche Schreiben und geltend gemachte Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche.

Was prüft ein Anwalt bei der DSGVO-Compliance?

Das hängt vom jeweiligen Prüfauftrag ab. Relevant können beispielsweise die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Informationspflichten, Verantwortlichkeiten, vertragliche Vereinbarungen und datenschutzrechtliche Risiken sein.

Welche Fragen im Vordergrund stehen, richtet sich nach den tatsächlichen Verarbeitungsprozessen.

Wann benötige ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung erfüllt sind.

Ob dies der Fall ist, hängt von der tatsächlichen Aufgaben- und Rollenverteilung ab. Nicht jeder IT-Dienstleister ist automatisch Auftragsverarbeiter.

Was muss ich bei einer Datenschutzbeschwerde beachten?

Zunächst sollte geklärt werden, was konkret beanstandet wird, welche Datenverarbeitung betroffen ist und ob bereits Fristen laufen.

Bei Beschwerden gegenüber einer Aufsichtsbehörde oder unmittelbaren Forderungen betroffener Personen können unterschiedliche rechtliche Reaktionen erforderlich sein. Eine Prüfung des konkreten Sachverhalts bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen.

Was passiert bei einem Datenschutzverstoß?

Die rechtlichen Folgen hängen von der Art des Verstoßes und den jeweiligen Umständen ab. In Betracht kommen beispielsweise behördliche Maßnahmen, Bußgelder sowie Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche.

Bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem Melde- und Benachrichtigungspflichten bestehen.

Nicht jeder Datenschutzverstoß führt automatisch zu einem Bußgeld oder Schadensersatzanspruch.

Kann ich wegen eines DSGVO-Verstoßes Schadensersatz verlangen?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Datenschutzverstoß einen Schadensersatzanspruch begründen.

Erforderlich ist insbesondere die Prüfung, ob ein ersatzfähiger Schaden vorliegt und dieser durch den betreffenden Verstoß verursacht wurde. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, muss anhand des Einzelfalls beurteilt werden.

Berät Wüst & Weininger auch Privatpersonen im Datenschutzrecht?

Ja. Neben der Beratung von Unternehmen unterstützen wir auch betroffene Personen bei der rechtlichen Einordnung möglicher Datenschutzverletzungen und der Prüfung datenschutzrechtlicher Ansprüche.

Dazu kann beispielsweise die Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen gehören.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutzrecht und IT-Recht?

IT-Recht umfasst übergreifende rechtliche Fragestellungen zu digitalen Vorhaben, IT-Verträgen und entsprechenden Konflikten.

Das Datenschutzrecht befasst sich insbesondere mit den Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den daraus entstehenden Rechten und Pflichten.

Bei Software-, Cloud- und Plattformprojekten können beide Rechtsgebiete zugleich relevant sein.

Was kostet ein Anwalt für Datenschutzrecht?

Die Vergütung wird grundsätzlich individuell für das jeweilige Mandat vereinbart und erfolgt häufig nach Aufwand. Bei streitigen Angelegenheiten kann je nach Konstellation auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Betracht kommen.

Welche Kosten entstehen, hängt insbesondere von der konkreten Fragestellung und dem Umfang der beauftragten Tätigkeit ab. Die Vergütung besprechen wir vor der Bearbeitung.