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Wettbewerbsverstoß abmahnen lassen

Schnelle, rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche – verfügbar per Telefon und Videokonferenz            


Kennen Sie das Gefühl, wenn ein Mitbewerber mit unlauteren Mitteln arbeitet und davonzukommen scheint? Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Konkurrent gegen gesetzliche Spielregeln verstößt – und damit Ihrem Unternehmen schadet? Einen Wettbewerbsverstoß abmahnen zu lassen ist oft der effektivste erste Schritt, um unlauterem Verhalten schnell und gezielt entgegenzutreten. Das Lauterkeitsrecht schützt fairen Wettbewerb und gibt Ihnen wirksame Werkzeuge an die Hand: von der außergerichtlichen Abmahnung bis zur einstweiligen Verfügung. Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Schäden begrenzen und Ansprüche durchsetzen. Wir beraten Unternehmen aller Branchen und Größen bei Fragen des Wettbewerbsrechts. Unsere Kanzlei analysiert den Sachverhalt, bewertet Ihre Erfolgsaussichten und handelt schnell – damit Sie Ihrem Wettbewerber nicht das Spielfeld überlassen müssen.

Zügige Ersteinschätzung – damit kein wertvoller Zeitvorteil verloren geht

Klare Handlungsempfehlungen statt juristischem Kauderwelsch

Digitale Beratung für Unternehmen

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Prüfung des Wettbewerbsverstoßes und Erfolgsaussichten

Bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird, steht die sorgfältige rechtliche Prüfung. Wir analysieren den konkreten Sachverhalt anhand des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dabei wird geprüft, ob ein echter Wettbewerbsverstoß vorliegt, welche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen und wie stark die eigene Rechtsposition ist. Diese Einschätzung ist entscheidend, um keine unnötigen Kosten zu riskieren und gleichzeitig berechtigte Ansprüche konsequent zu verfolgen. Sie erhalten eine klare, verständliche Einschätzung.

Erstellung und Versand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Eine rechtswirksame Abmahnung muss inhaltlich präzise formuliert sein und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Unsere Kanzlei erstellt das Abmahnschreiben mit der notwendigen Unterlassungserklärung und setzt eine angemessene Frist zur Reaktion. Ein sorgfältig formuliertes Schreiben ist nicht nur rechtlich wirksamer, sondern signalisiert dem Gegner auch, dass Sie es ernst meinen. Wir achten dabei auf einen professionellen Ton, der Eskalationen vermeidet, ohne Ihre Position zu schwächen.

Beantragung einstweiliger Verfügungen

Wenn eine schnelle gerichtliche Unterbindung des Wettbewerbsverstoßes erforderlich ist, kommt die einstweilige Verfügung als Mittel der Wahl in Betracht. Dieses Verfahren ermöglicht es, innerhalb weniger Tage eine gerichtliche Anordnung zu erwirken. Wir bereiten den Antrag sorgfältig vor, sichern relevante Beweise und koordinieren alle notwendigen Schritte. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch das gesamte Verfahren bis zur Vollstreckung.

Durchsetzung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen

Ein Wettbewerbsverstoß kann finanzielle Schäden verursachen – sei es durch Umsatzeinbußen, Imageverlust oder entgangene Marktchancen. Das UWG gewährt in solchen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Erstattung der Abmahnkosten. Wir prüfen, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind, und setzen diese konsequent außergerichtlich oder gerichtlich durch. Eine sachliche Schadensberechnung und eine strukturierte Anspruchsdurchsetzung sind dabei die Grundlage jedes Mandats. Ziel ist stets das beste wirtschaftliche Ergebnis für Ihr Unternehmen.

Prüfung und Reaktion auf erhaltene Abmahnungen

Nicht nur das aktive Vorgehen gegen Verstöße, sondern auch die Verteidigung gegen unberechtigte oder überzogene Abmahnungen gehört zum Leistungsportfolio. Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese keinesfalls vorschnell unterzeichnen. Wir prüfen die Abmahnung auf ihre Berechtigung, bewerten Risiken und entwickeln eine passende Reaktionsstrategie. Das kann die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sein, die Zurückweisung der Abmahnung oder die Vorbereitung auf ein gerichtliches Verfahren. Gerade bei standardisierten Massenabmahnungen ist eine genaue Prüfung besonders wichtig.

Beratung zur wettbewerbskonformen Gestaltung eigener Maßnahmen

Wettbewerbsverstöße entstehen häufig nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis der rechtlichen Grenzen. Wir beraten Unternehmen präventiv, wie Werbeaussagen, Preisgestaltung, Online-Auftritte und Vertriebspraktiken rechtlich sauber gestaltet werden. So lassen sich Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden von vornherein vermeiden. Eine vorausschauende Beratung ist langfristig kostengünstiger als die Reaktion auf einen bereits entstandenen Rechtsstreit. Unsere Kanzlei begleitet Sie nicht nur im Konfliktfall, sondern auch bei der rechtlichen Absicherung Ihres Marktauftritts.

Unser Beratungsprozess

Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Die erste Kontaktaufnahme ist unkompliziert.

Ersteinschätzung erhalten

Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine klare Einschätzung: Liegt ein Wettbewerbsverstoß vor? Welche Schritte sind sinnvoll? Das Gespräch findet auf Wunsch per Telefon oder Videokonferenz statt.

Schnell und gezielt handeln

Auf Basis Ihrer Entscheidung werden die vereinbarten Maßnahmen sofort eingeleitet: Abmahnschreiben, Unterlassungserklärung, Verfügungsantrag oder Verhandlung. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was passiert und was als nächstes folgt.

Unsere Kanzlei

Sekretariat Mitarbeiter und Rechtsanwälte

Wir beraten Unternehmen in rechtlichen Fragen, die wirtschaftliche Konsequenzen haben. Im Bereich des Lauterkeitsrechts und gewerblichen Rechtsschutzes verfügt unsere Kanzlei über umfangreiche praktische Erfahrung – von der Abmahnung bis zum gerichtlichen Verfahren. Mandanten in ganz Deutschland werden über digitale Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail und Videokonferenz betreut, ohne dass ein persönliches Treffen notwendig ist.

Wir arbeiten mit kurzen Entscheidungswegen und hoher Erreichbarkeit des zuständigen Anwalts. Das bedeutet: Kein Warten auf Rückrufe, keine unnötigen Verzögerungen. Gerade in zeitkritischen Wettbewerbssachen ist diese Reaktionsschnelligkeit ein entscheidender Vorteil. Die Kernwerte unserer Kanzlei – Nahbarkeit, Transparenz und Erreichbarkeit – spiegeln sich in jedem Mandat wider.

Ihre Vorteile

Schnelle Reaktion bei Zeitdruck: Im Wettbewerbsrecht zählen oft Stunden. Wer einen Verstoß zu spät ahndet, riskiert den Verlust der Dringlichkeit und damit die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung.

Klare Empfehlungen statt Hinhaltetaktik: Die Kanzlei gibt direkte Handlungsempfehlungen. Sie wissen nach dem ersten Gespräch, ob und wie Sie vorgehen sollten – ohne wochenlange Gutachten.

Kleine Kanzlei, großer Einsatz: Anders als in großen Büros sind Sie bei uns kein anonymer Aktenstapel. Der zuständige Anwalt ist direkt erreichbar und kennt Ihren Fall.

Prävention inklusive: Neben der Reaktion auf Verstöße berät die Kanzlei auch proaktiv, wie Sie Ihr eigenes Unternehmen wettbewerbsrechtlich absichern.

Steffen Lützelberger steht hinter René Weininger während dieser mit dem Smartphone telefoniert

Häufig gestellte Fragen:

Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung an einen Mitbewerber, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Sie ist meist der erste Schritt vor einem gerichtlichen Verfahren und gibt dem Gegner die Möglichkeit, den Verstoß ohne Klage zu beenden.

Welche Verstöße können abgemahnt werden?

Typische Verstöße nach dem UWG sind irreführende Werbung, unzulässige vergleichende Werbung, unerlaubte E-Mail-Werbung, Verstöße gegen Preisangabepflichten, unlauteres Anschwärzen von Mitbewerbern oder das gezielte Ausbremsen von Konkurrenten durch rechtswidrige Mittel.

Wie schnell muss ich nach einem Wettbewerbsverstoß handeln?

Bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gilt das sogenannte Dringlichkeitserfordernis: Wer zu lange wartet, verliert die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. In der Regel sollte innerhalb weniger Wochen nach Kenntnisnahme des Verstoßes gehandelt werden. Konkrete Fristen sollten mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

Ich habe selbst eine Abmahnung erhalten. Was soll ich tun?

Reagieren Sie nicht vorschnell und unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung, ohne diese anwaltlich prüfen zu lassen. Wir analysieren, ob die Abmahnung berechtigt ist, und entwickeln die passende Gegenstrategie – von der modifizierten Unterlassungserklärung bis zur vollständigen Zurückweisung.

Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und einstweiliger Verfügung?

Die Abmahnung ist ein außergerichtliches Mittel. Die einstweilige Verfügung ist ein gerichtliches Eilverfahren, das ohne vorherige Abmahnung beantragt werden kann und den Verstoß schnell per Gerichtsbeschluss unterbindet. Welches Mittel sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall und der Dringlichkeit ab.

Kann ich Schadensersatz verlangen?

Ja. Das UWG sieht neben Unterlassungsansprüchen auch Schadensersatzansprüche vor, wenn durch den Wettbewerbsverstoß ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Auch Abmahnkosten können gegenüber dem Verletzer geltend gemacht werden. Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Einzelfall ab.

Wie lange dauert ein wettbewerbsrechtliches Verfahren?

Einstweilige Verfügungen können innerhalb weniger Tage erwirkt werden. Hauptsacheverfahren dauern in der Regel mehrere Monate. Viele Wettbewerbsstreitigkeiten werden aber außergerichtlich oder durch Vergleich beendet, was Zeit und Kosten spart. Wir zielen stets auf eine effiziente Lösung.

Eignet sich eine Abmahnung auch für kleine und mittlere Unternehmen?

Ja, ausdrücklich. Gerade für KMU und Startups kann es entscheidend sein, unlauterem Verhalten von Mitbewerbern schnell entgegenzutreten – bevor der Schaden zu groß wird. Wir sind auf die Beratung von technologieorientierten Unternehmen und Startups eingestellt und kennen die wirtschaftlichen Realitäten dieser Mandanten.