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Anwalt Markenverletzung

Schnelle Einschätzung, strukturiertes Vorgehen – digital erreichbar            


Möchten Sie Ihre Marke in allen EU-Mitgliedstaaten schützen? Suchen Sie eine rechtssichere Lösung, die Ihnen maximalen Schutz bei minimalem Aufwand bietet? Eine EU-Marke anzumelden bedeutet, dass Sie mit nur einer Anmeldung Markenschutz in allen EU-Mitgliedstaaten erhalten. Das spart Zeit, Kosten und administrativen Aufwand im Vergleich zu nationalen Einzelanmeldungen. Gerade für Unternehmen, die europaweit tätig sind oder expandieren möchten, ist die Unionsmarke das ideale Schutzinstrument. Sie verhindert, dass Wettbewerber Ihre Marke kopieren oder verwechselbare Zeichen nutzen. Gleichzeitig sichern Sie sich wichtige Vermarktungsrechte für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess. Wir prüfen die Schutzfähigkeit Ihrer Marke, führen umfassende Recherchen durch und reichen Ihre Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein. Unsere klaren Handlungsempfehlungen geben Ihnen Sicherheit bei jeder Entscheidung. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen und welche Schritte als nächstes folgen.

Ehrliche Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten von Anfang an

Erfahrung bei nationalen und internationalen Markenverletzungen

Beratung per Telefon, Video oder E-Mail – ohne Anreise

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Prüfung des Vorliegens einer Markenverletzung

Nicht jede unerlaubte Nutzung einer Marke ist automatisch eine Verletzung im Rechtssinne – und nicht jede vermutete Verletzung lässt sich auch gerichtlich durchsetzen. Am Anfang steht daher immer eine sorgfältige Analyse: Liegt Verwechslungsgefahr vor? Sind die betroffenen Waren- und Dienstleistungsklassen relevant? Handelt es sich um eine eingetragene nationale Marke, eine EU-Marke oder eine geschäftliche Bezeichnung mit Schutzwirkung? Wir prüfen Ihren Fall auf Basis des MarkenG und des europäischen Markenrechts und geben Ihnen eine klare, ehrliche Einschätzung Ihrer Rechtsposition – bevor Sie investieren. So treffen Sie fundierte Entscheidungen und vermeiden kostspielige Fehler.

Außergerichtliche Geltendmachung: Abmahnung und Unterlassungserklärung

Die Abmahnung ist in vielen Fällen der erste und effektivste Schritt. Sie fordert den Verletzer auf, die Nutzung Ihrer Marke sofort zu unterlassen, und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird diese unterzeichnet, drohen bei erneuter Verletzung empfindliche Vertragsstrafen. Eine rechtssichere Abmahnung erfordert präzise Formulierungen und genaue Kenntnis der Materie: Fehler in der Abmahnung können Ihre gesamte Position schwächen. Wir formulieren die Abmahnung zielgenau, setzen angemessene Fristen und begleiten den gesamten außergerichtlichen Prozess – bis hin zur Geltendmachung von Abmahnkosten und Schadensersatz.

Einstweiliger Rechtsschutz / Verfügungsverfahren

Wenn eine Markenverletzung schwerwiegend ist und sofortiger Handlungsbedarf besteht, kann innerhalb weniger Tage eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Dieses Instrument ist besonders wirkungsvoll: Das Gericht kann den Verletzer ohne mündliche Verhandlung sofort zur Unterlassung verpflichten. Entscheidend ist dabei, dass der Antrag dringlich und überzeugend begründet ist – Gerichte stellen strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung. Wir handeln mit der nötigen Schnelligkeit und Sorgfalt, um diesen zeitkritischen Schritt sicher zu meistern. Auch die anschließende Vollziehung der Verfügung und das Abschlussverfahren werden vollständig begleitet.

Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft

Scheitert der außergerichtliche Weg oder verweigert der Verletzer jede Zusammenarbeit, ist die Klage vor dem zuständigen Gericht der nächste Schritt. Als Markeninhaber haben Sie Anspruch auf dauerhafte Unterlassung, Auskunft über den Umfang der Verletzung sowie Schadensersatz. Der Schaden kann nach verschiedenen Methoden berechnet werden: entgangener Gewinn, Herausgabe des Verletzergewinns oder Lizenzanalogie – je nachdem, welche Berechnungsart für Sie am vorteilhaftesten ist. Wir bereiten Klagen sorgfältig vor, wählen das strategisch geeignete Gericht und vertreten Ihre Interessen konsequent durch alle Instanzen.

Verteidigung gegen Abmahnungen und unberechtigte Ansprüche

Nicht jede Abmahnung, die Sie erhalten, ist auch berechtigt. Manche werden rechtsmissbräuchlich eingesetzt – als Mittel des Wettbewerbskampfes oder auf Basis vermeintlicher Markenrechte, die einer Prüfung nicht standhalten. Wir analysieren jede eingehende Abmahnung sofort auf ihre Berechtigung. Ist sie unbegründet, wird aktiv dagegen vorgegangen. Ist die Abmahnung teilweise berechtigt, entwickeln wir gemeinsam die für Sie günstigste Reaktion. Wichtig: Fristen bei Abmahnungen sind kurz – handeln Sie nicht ohne anwaltliche Beratung.

Verhandlung von Vergleichen und Lizenzvereinbarungen

Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht immer die beste Lösung. In vielen Fällen lässt sich durch einen Vergleich oder eine Lizenzvereinbarung eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen – schneller und kostengünstiger als ein langer Rechtsstreit. Wir verhandeln für Sie und behalten dabei stets Ihre unternehmerischen Ziele im Blick. Ob entgeltliche Lizenz, Koexistenzvereinbarung oder vollständiger Vergleich: Jede Vereinbarung wird rechtssicher ausgestaltet und schützt Sie auch langfristig.

Markenverletzungen im E-Commerce und auf Online-Plattformen

Amazon, eBay, Etsy, soziale Netzwerke, Google Ads: Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten – und erfordert von Markeninhabern besonderes Know-how bei der Verfolgung dieser Verstöße. Wir kennen die rechtlichen Besonderheiten von Plattformverkäufen, Keyword-Advertising und Domainkonflikten. Unsere Kanzlei setzt Ansprüche auch gegen schwer greifbare Anbieter durch, leitet Löschanträge bei Plattformbetreibern ein und wehrt rechtsmissbräuchliche Takedowns ab. Gerade in technologieaffinen Branchen ist diese Kombination aus markenrechtlichem und digitalem Know-how entscheidend.

Präventive Markenüberwachung und Schutzstrategie

Vorbeugen ist besser als reagieren. Mit einer aktiven Markenüberwachung erkennen Sie Kollisionen mit Neuanmeldungen frühzeitig und können durch Widersprüche reagieren – bevor ein Dritter seine Rechte festigt. Wir beraten Sie zur Aufstellung einer Schutzstrategie, die zu Ihrer Unternehmensgröße und Ihren Märkten passt. Gerade für Startups und wachsende Unternehmen, die ihre Marke als zentrales Asset verstehen, lohnt sich diese vorausschauende Investition erheblich.

Unser Beratungsprozess

Erstkontakt & erste Einschätzung

Sie schildern uns Ihren Fall – per Telefon oder E-Mail. Wir melden uns schnell zurück. Sie erhalten eine erste Einschätzung: Liegt eine Verletzung vor? Welche Schritte sind sinnvoll? Sie wissen von Anfang an, wo Sie stehen.

Strategie & Beauftragung

Im gemeinsamen Gespräch – per Videokonferenz oder telefonisch, ohne Anreise – klären wir das weitere Vorgehen. Sie erhalten eine konkrete Handlungsempfehlung und ein transparentes Bild der Kosten.

Umsetzung & laufende Begleitung

Wir handeln konsequent und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden. Alle Unterlagen werden digital ausgetauscht. Ob Abmahnung, Verfügungsantrag oder Klage – Sie wissen stets, was als Nächstes passiert. Der gesamte Prozess funktioniert reibungslos, unabhängig davon, wo Sie in Deutschland ansässig sind.

Unsere Kanzlei

Sekretariat Mitarbeiter und Rechtsanwälte

Im gewerblichen Rechtsschutz – und insbesondere bei Markenverletzungen – verfügt unsere Kanzlei über einschlägige Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Markenrechten.

Mandanten werden bundesweit betreut: Dank moderner digitaler Kommunikationswege – Telefon, Videokonferenz, E-Mail – ist eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich. Ein besonderer Erfahrungsschwerpunkt liegt bei technologieorientierten Unternehmen und Startups, für die der Markenschutz oft ein strategisch zentrales Thema ist. Kurze Entscheidungswege und direkte Erreichbarkeit des Anwalts gehören zu den Grundprinzipien der Kanzlei – Mandanten sprechen immer mit demjenigen, der ihren Fall kennt. Transparenz bei Kosten und Vorgehen ist für uns ein zentrales Versprechen. So wissen Sie in jeder Phase genau, was auf Sie zukommt – ohne Überraschungen.

Ihre Vorteile

Schnelles Handeln, wenn Zeit zählt. Bei Markenverletzungen kann jeder Tag entscheiden – etwa wenn einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden soll. Die Kanzlei reagiert schnell, ohne Qualität einzubüßen. Sie müssen keine langen Vorlaufzeiten einplanen.

Klartext statt juristisches Kauderwelsch. Sie erhalten verständliche Erklärungen und konkrete Empfehlungen. Was ist rechtlich möglich? Was macht wirtschaftlich Sinn? Die Kanzlei gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung – auch wenn sie unbequem ist.

Direkte Kommunikation, keine Weitergabe. Ihr Fall wird nicht an wechselnde Sachbearbeiter weitergegeben. Sie haben stets direkten Kontakt zu Ihrem Anwalt, der Ihren Fall von Anfang bis Ende kennt.

Vollständig digital – für ganz Deutschland. Alle Abläufe sind so gestaltet, dass sie ortsunabhängig funktionieren. Kein Aufwand für Anreise oder Abstimmung über Zwischenstationen – nur effektive, strukturierte Zusammenarbeit.

Branchenverständnis für technologieorientierte Unternehmen. Für Unternehmen, bei denen Marken ein zentrales Kapital sind, bringt die Kanzlei das passende Verständnis für digitale Geschäftsmodelle und schnelllebige Märkte mit.

Steffen Lützelberger steht hinter René Weininger während dieser mit dem Smartphone telefoniert

Häufig gestellte Fragen:

Was versteht man unter einer Markenverletzung?

Eine Markenverletzung liegt vor, wenn jemand eine geschützte Marke ohne Zustimmung des Inhabers im geschäftlichen Verkehr nutzt – insbesondere für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen, wenn dabei Verwechslungsgefahr besteht. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im MarkenG sowie im EU-Markenrecht.

Welche Ansprüche habe ich, wenn jemand meine Marke verletzt?

Als Markeninhaber stehen Ihnen grundsätzlich Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung verletzender Gegenstände zu. Welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall durchsetzbar sind, hängt von den Umständen ab. Wir prüfen dies individuell und empfehlen die Vorgehensweise, die für Sie den größten Nutzen bringt.

Ich vermute eine Markenverletzung – was soll ich als Erstes tun?

Dokumentieren Sie die Verletzungshandlung so vollständig wie möglich: Screenshots, Kaufbelege, Fundstellen im Internet. Handeln Sie danach nicht voreilig – nehmen Sie zunächst Kontakt zu uns auf. Eine falsch formulierte Eigenaktion kann Ihre rechtliche Position schwächen. Wir prüfen den Fall und empfehlen das strukturierte Vorgehen.

Ich habe eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten – was jetzt?

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, bevor ein Anwalt den Fall geprüft hat. Die abgegebene Erklärung bindet Sie rechtlich und kann weitreichende Konsequenzen haben. Kontaktieren Sie uns umgehend – Abmahnfristen sind kurz, aber eine schnelle Prüfung ist möglich. Gemeinsam entwickeln wir die für Sie beste Reaktion.

Kann ich bei einer Markenverletzung auch Schadensersatz verlangen?

Ja. Der Schadensersatz kann nach verschiedenen Methoden berechnet werden: entgangener Gewinn, Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns oder Lizenzanalogie (was hätte eine Lizenz zur Nutzung der Marke gekostet?). Welche Berechnungsmethode für Sie am vorteilhaftesten ist, prüfen wir im konkreten Fall.

Was passiert, wenn der Verletzer auf meine Abmahnung nicht reagiert?

Wenn die Abmahnung ignoriert wird oder der Verletzer die geforderte Unterlassungserklärung verweigert, ist der nächste Schritt der gerichtliche Weg – entweder durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung oder durch Klage. Wir begleiten Sie konsequent auch in dieser Phase und wählen die prozessual günstigste Vorgehensweise.

Können Markenverletzungen auch bei EU-Marken oder international verfolgt werden?

Ja. EU-Marken können vor EU-Markengerichten in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Bei internationalen Verletzungen koordiniert die Kanzlei das Vorgehen und arbeitet bei Bedarf mit Partnerkanzleien im Ausland zusammen. Auch der Schutz nationaler Marken gegenüber EU-Marken wird rechtssicher bewertet.

Was kostet die anwaltliche Beratung bei einer Markenverletzung?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Falls und den anfallenden Tätigkeiten. Vor Beginn der Tätigkeit erhalten Sie von uns eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten.