Das Wichtigste im Überblick
- Die Anmeldekosten beim DPMA starten ab ca. 300 Euro für eine Klasse – hinzu kommen Anwaltskosten und gegebenenfalls Kosten für Recherche und Überwachung.
- Eine Wort-Bild-Marke schützt Logo und Schriftzug gemeinsam, bietet aber anderen Schutzumfang als eine reine Wortmarke – die Kombination beider Markenformen ist oft die klügere Strategie.
- Fehler bei der Klasseneinteilung oder dem Anmeldeformular können den Schutzumfang erheblich einschränken oder zu einer Zurückweisung führen – eine Vorabrecherche ist daher unverzichtbar.
Warum der Schutz einer Wort-Bild-Marke sich lohnt
Das Logo ist oft das Gesicht eines Unternehmens. Es steht auf der Website, dem Briefpapier, den Produkten und in den sozialen Medien. Doch was passiert, wenn ein Wettbewerber ein ähnliches Design verwendet? Oder wenn jemand den Markennamen schlicht kopiert?
Ohne eingetragene Marke sind die Möglichkeiten, sich zu wehren, begrenzt. Mit einer eingetragenen Wort-Bild-Marke hingegen hat das Unternehmen ein klares Schutzrecht in der Hand. Das Markengesetz (MarkenG) räumt dem Inhaber das ausschließliche Recht ein, die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen – und Verletzungen effektiv zu verfolgen.
Doch bevor man diesen Schutz genießen kann, stellt sich eine ganz praktische Frage: Was kostet es, eine Wort-Bild-Marke zu schützen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – vom Schutzgebiet über die Anzahl der Klassen bis hin zur Frage, ob eine professionelle Begleitung sinnvoll ist.
Rechtliche Grundlagen: Was ist eine Wort-Bild-Marke?
Eine Marke ist nach § 3 MarkenG jedes Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das Gesetz nennt ausdrücklich Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen und Kombinationen – damit ist die Wort-Bild-Marke explizit erfasst.
Die Wort-Bild-Marke (auch: kombinierte Marke) vereint typischerweise einen Schriftzug (den Wortteil) mit einem grafischen Element (dem Bildteil). Ein bekanntes Alltagsbeispiel: ein Unternehmensname in einer bestimmten Schrift, kombiniert mit einem Logo oder Icon.
Abgrenzung zur Wortmarke
Eine Wortmarke schützt ausschließlich den Wortlaut – unabhängig von Schriftart, Farbe oder grafischer Gestaltung. Eine Bildmarke schützt rein grafische Elemente ohne Schriftzug. Die Wort-Bild-Marke schützt die spezifische Kombination beider Elemente, jedoch in ihrer konkreten Ausgestaltung.
Die Kostenstruktur im Detail
1. Amtsgebühren beim DPMA
Die offiziellen Gebühren für die Anmeldung einer Marke beim DPMA sind in der Patentkostenverordnung (PatKostG) geregelt:
- Grundgebühr für bis zu 3 Nizzaklassen: 300 Euro (Papieranmeldung) bzw. 290 Euro (elektronische Anmeldung über DPMAdirekt)
- Jede weitere Klasse ab der 4. Klasse: 100 Euro
2. Schutzgebiet: National, EU oder international?
Die DPMA-Anmeldung schützt ausschließlich in Deutschland. Für europäischen Schutz ist die Unionsmarke beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) der richtige Weg:
- Unionsmarke (EUIPO)
- Internationale Registrierung (IR-Marke)
Für Unternehmen, die vorwiegend in Deutschland tätig sind, ist die DPMA-Anmeldung oft der sinnvolle Einstieg. Wer von Anfang an europäisch denkt, sollte die Unionsmarke in Betracht ziehen – sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anmeldung.
3. Anwaltskosten: Was ist realistisch?
Rechtlich ist es möglich, eine Marke ohne anwaltliche Unterstützung anzumelden. Praktisch birgt das jedoch Risiken, die im Nachhinein teurer werden können als die ursprünglich gesparten Anwaltskosten.
Typische anwaltliche Leistungen im Rahmen einer Markenanmeldung:
- Vorabrecherche: Prüfung identischer und ähnlicher Marken im nationalen und europäischen Register (DPMA, EUIPO, TMview). Kosten variieren; in der Regel zwischen 150 und 500 Euro je nach Aufwand.
- Klasseneinteilung und Formulierung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses: Dies ist einer der kritischsten Punkte. Eine zu enge Formulierung lässt Lücken im Schutzumfang; eine zu weite Formulierung kann zur Zurückweisung führen.
- Anmeldung und Kommunikation mit dem DPMA: Inklusive Reaktion auf etwaige Beanstandungen (Amtsbescheide).
- Überwachung: Nach der Eintragung ist die laufende Überwachung auf ähnliche Neuanmeldungen sinnvoll.
4. Laufende Kosten: Verlängerung und Überwachung
Eine eingetragene Marke gilt zunächst für 10 Jahre ab dem Anmeldetag (§ 47 MarkenG) und kann unbegrenzt um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Praktische Tipps vor der Anmeldung
1. Recherche ist kein optionales Extra: Vor jeder Anmeldung sollte eine gründliche Ähnlichkeitsrecherche in den Datenbanken des DPMA (DPMAregister), des EUIPO und der WIPO stattfinden. Ältere ähnliche Marken können zur Zurückweisung oder zu Widersprüchen nach der Eintragung führen.
2. Die Klassenwahl ist strategisch: Das Nizzaer Klassifikationssystem umfasst 45 Klassen für Waren (1–34) und Dienstleistungen (35–45). Es ist verlockend, möglichst viele Klassen abzudecken – aber jede zusätzliche Klasse kostet Geld und kann bei fehlendem Benutzungswillen zur Löschung wegen Nichtbenutzung führen.
3. Grafische Qualität der Einreichung: Für Wort-Bild-Marken verlangt das DPMA eine reproduzierbare Darstellung des Zeichens. Die Bilddarstellung muss klar und scharf sein.
4. Prioritätsrecht nutzen: Wer zunächst national beim DPMA angemeldet und innerhalb von 6 Monaten eine Unionsmarke oder internationale Registrierung beantragt, kann die Priorität der ersten Anmeldung in Anspruch nehmen. Das schützt den Zeitrang auch für den europäischen bzw. internationalen Schutz.
5. Eigentümer korrekt angeben: Die Marke sollte auf das Unternehmen (juristische Person) und nicht auf den Gründer persönlich angemeldet werden. Andernfalls können bei Unternehmensübertragungen oder Investorenrunden komplizierte Übertragungsprozesse notwendig werden.
Sie möchten wissen, ob Ihre Marke schutzfähig ist und welche Kosten auf Sie zukommen? Unsere Kanzlei berät Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation – deutschlandweit, auf Wunsch per Videokonferenz.
Checkliste: Wort-Bild-Marke anmelden
Vorbereitung
- Markenbezeichnung und grafische Elemente final festgelegt?
- Ähnlichkeitsrecherche in DPMAregister, TMview und ggf. WIPO durchgeführt?
- Absolute Schutzhindernisse geprüft (beschreibend? freihaltebedürftig? unterscheidungskräftig)?
Anmeldestrategie
- Schutzgebiet definiert: Deutschland (DPMA), EU (EUIPO) oder international (IR)?
- Wortmarke zusätzlich sinnvoll?
- Nizzaklassen sorgfältig ausgewählt und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis präzise formuliert?
- Markendarstellung in technisch korrekter Form vorliegen?
Anmeldung und Nachverfolgung
- Anmeldung eingereicht (elektronisch für Kostenersparnis)?
- Eingangsbestätigung und Aktenzeichen erhalten?
- Veröffentlichungsdatum und Widerspruchsfrist (3 Monate nach Eintragung) notiert?
- Markenüberwachung eingerichtet?
Laufende Pflege
- Verlängerungstermin (10 Jahre nach Anmeldetag) vorgemerkt?
- Marke in den eingetragenen Klassen tatsächlich benutzt (Benutzungsnachweis)?
- Lizenzvergaben dokumentiert?
Investition, die sich rechnet
Eine Wort-Bild-Marke ist mehr als ein bürokratischer Akt. Sie ist ein Vermögenswert, der das Unternehmen langfristig absichert – gegenüber Nachahmern, in Lizenzverhandlungen und bei der Unternehmensbewertung. Die reinen Amtsgebühren sind überschaubar. Die entscheidenden Weichen werden aber in der Vorbereitung gestellt: bei der Recherche, der Klassenwahl und der Formulierung des Verzeichnisses.
Fehler in diesen Bereichen lassen sich im Nachhinein oft nicht mehr korrigieren – und können dazu führen, dass der Schutz im entscheidenden Moment nicht greift.
Wir begleiten Unternehmen – von Startups bis zu mittelständischen Betrieben – bei der Anmeldung und Durchsetzung von Markenrechten. Deutschlandweit, digital und mit klaren Handlungsempfehlungen. Sprechen Sie uns an.
Häufig gestellte Fragen
Eine Wortmarke schützt den Markennamen in jeder grafischen Form. Eine Wort-Bild-Marke schützt die konkrete Kombination aus Schriftzug und Grafikelement. Für optimalen Schutz empfiehlt sich oft die Kombination beider Markenformen.
Im Standardverfahren beträgt die Bearbeitungszeit beim DPMA in der Regel 3 bis 6 Monate.
Ja, eine Eigenanmeldung ist möglich. Die Risiken liegen jedoch in einer unzureichenden Vorabrecherche, fehlerhafter Klassenzuordnung und mangelhafter Formulierung des Verzeichnisses. Fehler können den Schutzumfang dauerhaft einschränken.
Nach Eintragung und Veröffentlichung besteht eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Inhaber älterer ähnlicher Marken können Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren wird beim DPMA geführt; bei begründetem Widerspruch kann die Marke für einzelne oder alle Waren/Dienstleistungen gelöscht werden.
Nein. Der DPMA-Schutz gilt nur in Deutschland. Für EU-weiten Schutz ist die Unionsmarke beim EUIPO erforderlich. Für weiteren internationalen Schutz kann über das Madrider System eine internationale Registrierung beantragt werden.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung kann die Marke wegen Nichtbenutzung gelöscht werden, wenn kein ernsthafter Benutzungswille nachgewiesen wird. Im Streitfall muss der Markeninhaber die Benutzung nachweisen.
Der formale Schutz entsteht mit der Eintragung ins Register. Ab dem Anmeldetag gilt jedoch bereits der Zeitrang – relevant bei späteren Widersprüchen oder Konflikten mit ähnlichen Marken.