Das Wichtigste im Überblick

  • Markenschutz entsteht nicht automatisch: Wer seine Marke wirksam schützen will, muss sie aktiv beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden.
  • Ohne Schutz drohen erhebliche Risiken: Wer eine ungeschützte Marke verwendet, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen, wenn ein Dritter bereits früher eine ähnliche Marke registriert hat.
  • Rechtzeitige Strategie zahlt sich aus: Eine durchdachte Markenstrategie – inklusive Ähnlichkeitsrecherche, Klassenauswahl und internationaler Absicherung – ist die Grundlage für nachhaltigen Markenschutz und vermeidet kostspielige Konflikte.

Warum Markenschutz kein optionales Extra ist

Eine Marke ist weit mehr als ein Logo oder ein Name. Sie ist das Gesicht eines Unternehmens, der Anker für Kundenvertrauen und oft ein zentrales wirtschaftliches Asset. Gerade für Startups und mittelständische Unternehmen – wie sie im Großraum Stuttgart und bundesweit zahlreich vertreten sind – wächst die Bedeutung der Marke mit dem Unternehmen.

Doch viele Gründer und Unternehmer unterschätzen, was auf dem Spiel steht: Eine Marke, die nicht rechtlich gesichert ist, kann von Dritten genutzt oder sogar eingetragen werden. Im schlimmsten Fall müssen Unternehmen ihren eigenen Markennamen aufgeben – mitsamt Kosten für Rebranding, neue Druckmaterialien, Website-Änderungen und verlorener Bekanntheit. Die gute Nachricht: Wer früh handelt, kann sich wirksam schützen. 


Rechtliche Grundlagen: Was schützt das Markenrecht?

Das Markenrecht in Deutschland ist im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Auf europäischer Ebene gilt die Unionsmarkenverordnung (UMV, Verordnung (EU) 2017/1001). Beide Regelwerke bilden das Fundament für den rechtlichen Schutz von Marken.

Was ist eine Marke im rechtlichen Sinne?

Nach § 3 MarkenG können als Marke alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu gehören insbesondere:

  • Wortmarken: Schriftzüge, Namen, Slogans
  • Bildmarken: Logos, grafische Zeichen
  • Wort-/Bildmarken: Kombination aus Text und Grafik
  • Dreidimensionale Marken: Produktformen oder Verpackungen
  • Farbmarken: Einzelne Farben oder Farbkombinationen (z. B. das Telekom-Magenta)
  • Klang- und Multimedia-Marken: Töne, Jingles, bewegte Bildsequenzen

Voraussetzung für die Eintragung ist stets die sogenannte Unterscheidungskraft: Das Zeichen muss in der Lage sein, die eigenen Produkte oder Dienstleistungen klar von denen der Mitbewerber abzugrenzen.

Wie entsteht Markenschutz?

Gemäß § 4 MarkenG entsteht der Markenschutz in Deutschland auf drei Wegen:

  1. Durch Eintragung beim DPMA – der häufigste und sicherste Weg
  2. Durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr, wenn die Marke eine hinreichende Verkehrsgeltung erlangt hat (sogenannte „Benutzungsmarke“)
  3. Durch notorische Bekanntheit im Sinne von Art. 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft – relevant nur bei international bekannten Marken

Die wichtigsten Schutzformen im Überblick

1. Deutsche Marke beim DPMA

Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München ist der klassische Einstieg. Eine deutsche Marke schützt das Zeichen auf dem gesamten Bundesgebiet für zunächst zehn Jahre – mit unbegrenzter Verlängerungsmöglichkeit.

Verfahrensdauer: Erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate bis zur Eintragung, sofern keine Beanstandungen erfolgen.

2. Unionsmarke beim EUIPO

Die Unionsmarke schützt das Zeichen in allen EU-Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anmeldung. Sie ist besonders attraktiv für Unternehmen, die international tätig sind oder expandieren wollen.

Besonderheit: Eine Unionsmarke steht und fällt mit ihrer Schutzfähigkeit in allen Mitgliedstaaten. Ein absolutes Eintragungshindernis in nur einem Mitgliedstaat kann zur Ablehnung der gesamten Anmeldung führen.

3. Internationale Registrierung (IR-Marke)

Über das System der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) können Marken in bis zu 130 Ländern mit einer einzigen Basisanmeldung geschützt werden. 


Praktische Tipps: So schützen Sie Ihre Marke wirksam

1. Frühzeitig handeln: Der Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt im Markenrecht uneingeschränkt. Priorität hat, wer als Erster anmeldet. Warten kostet Schutz.

2. Ähnlichkeitsrecherche vor der Anmeldung: Bevor Geld und Zeit in eine Marke investiert werden, sollte eine sorgfältige Recherche nach identischen und ähnlichen älteren Marken erfolgen – in der eigenen Branche und in verwandten Kategorien.

3. Klassen sorgfältig wählen: Die Auswahl der richtigen Nizza-Klassen entscheidet über die Reichweite des Schutzes. Es empfiehlt sich, nicht nur die aktuellen Produkte und Leistungen zu berücksichtigen, sondern auch geplante Erweiterungen.

4. Die Marke aktiv benutzen: Nach § 26 MarkenG droht die Löschung einer eingetragenen Marke, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung nicht ernsthaft benutzt wird (Benutzungszwang). Dokumentieren Sie die Benutzung sorgfältig.

5. Markenüberwachung einrichten: Auch nach der Eintragung ist Wachsamkeit geboten. Markenüberwachungsdienste informieren über neue Anmeldungen ähnlicher Zeichen – so kann frühzeitig Widerspruch eingelegt werden.

6. Verlängerungen nicht vergessen: Marken erlöschen nach zehn Jahren, wenn sie nicht verlängert werden. Legen Sie rechtzeitig entsprechende Fristen an.


Sie möchten wissen, ob Ihre Marke schutzfähig ist und wie Sie am besten vorgehen? Wir beraten Sie in einem ersten Gespräch zu Ihren Möglichkeiten – auch per Videokonferenz, bundesweit.


Checkliste: Marke schützen lassen – Schritt für Schritt

  • Markenform festlegen: Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke oder eine andere Schutzform?
  • Schutzfähigkeit prüfen: Hat das Zeichen ausreichende Unterscheidungskraft? Ist es nicht rein beschreibend?
  • Ähnlichkeitsrecherche durchführen: TMview, DPMAregister und ggf. professionelle Recherche
  • Zielmarkt definieren: Deutschland (DPMA), EU (EUIPO) oder international (WIPO)?
  • Nizza-Klassen auswählen: Welche Waren und Dienstleistungen sollen geschützt werden?
  • Anmeldung einreichen: Online beim DPMA oder EUIPO 
  • Amtliche Beanstandungen bearbeiten: Falls das Amt Einwände erhebt, fristgerecht antworten
  • Widerspruchsphase beobachten: Nach Veröffentlichung haben Dritte drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen
  • Benutzung dokumentieren: Rechnungen, Screenshots, Werbematerialien sichern
  • Verlängerung vormerken: 10 Jahre nach Anmeldedatum

Markenschutz ist Unternehmensschutz

Eine eingetragene Marke ist keine bürokratische Formalität – sie ist ein strategisches Instrument, das den Wert eines Unternehmens schützt und mehrt. Wer seinen Namen, sein Logo oder seinen Slogan rechtlich absichert, schafft eine solide Grundlage für Wachstum, verhindert kostspielige Konflikte und signalisiert Marktpräsenz.

Der Weg zur eingetragenen Marke ist klar strukturiert, birgt aber rechtliche Fallstricke, die ohne Fachkenntnis leicht übersehen werden: von der Recherchetiefe über die Klassenauswahl bis zur Reaktion auf Widersprüche oder Beanstandungen.

Wir begleiten Unternehmen, Startups und Gründer in diesem Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur eingetragenen und überwachten Marke. Unsere Kanzlei ist bundesweit erreichbar, berät auf Wunsch per Videokonferenz und legt Wert auf klare Handlungsempfehlungen, damit Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen.

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie Ihre Marke zuverlässig schützen.


Häufig gestellte Fragen

Die Amtsgebühr beim DPMA beträgt bei elektronischer Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen. Hinzu kommen Anwaltskosten für die Vorbereitung, Recherche und Anmeldung.

Beim DPMA dauert das Verfahren ohne Beanstandungen erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. Beim EUIPO sind es ebenfalls etwa vier bis sechs Monate. Kommen Beanstandungen oder Widersprüche hinzu, verlängert sich das Verfahren entsprechend.

Rechtlich ist es nicht zwingend erforderlich – eine sogenannte Benutzungsmarke entsteht durch intensive Nutzung im Geschäftsverkehr. In der Praxis ist die Eintragung jedoch der zuverlässigere und leichter durchsetzbare Schutzweg.

Beschränkt: Wer seinen Namen intensiv nutzt und Verkehrsgeltung aufgebaut hat, genießt gewissen Schutz als Benutzungsmarke. Dieser ist aber schwer nachzuweisen und bietet keine klare Priorität. Empfohlen wird stets die formelle Eintragung.

Nach Veröffentlichung einer neuen Markenanmeldung können Inhaber älterer ähnlicher Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Wer seine Marke überwacht, kann frühzeitig reagieren.

Nein. Eine beim DPMA eingetragene Marke schützt ausschließlich in Deutschland. Für EU-weiten Schutz ist eine Unionsmarke erforderlich, für weitere Länder eine IR-Anmeldung über die WIPO.

Fehlende Unterscheidungskraft, beschreibender Charakter des Zeichens, Verwechslungsgefahr mit älteren Marken sowie Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten.

Der Schutz gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden – vorausgesetzt, die Marke wird ernsthaft benutzt.

Wird eine eingetragene Marke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung nicht ernsthaft im Geschäftsverkehr benutzt, kann sie auf Antrag gelöscht werden. Deshalb ist eine lückenlose Benutzungsdokumentation wichtig.

Ja. Marken sind übertragbare Vermögenswerte. Sie können verkauft, verpfändet oder im Rahmen von Lizenzverträgen Dritten zur Nutzung überlassen werden.