Wenn Sie als Gründer oder Geschäftsführer eines KMUs eine Marke anmelden, sichern Sie damit ein entscheidendes Asset Ihres Unternehmens. Eine Marke repräsentiert nicht nur Ihre Unternehmensidentität, sondern ist auch ein Schlüssel zur Kundenbindung und Marktdifferenzierung. Die Marke sogt dafür, dass die Herkunft Ihrer Produkte sofort erkennbar ist und repräsentiert in gewisser Weise den guten Ruf und das Vertrauen Ihrer Zielgruppe in die Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Sie ist damit ein wichtiger Wert, der in jedem Falle Ihre Aufmerksamkeit verdient.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Marke anmelden und somit schützen können und welche Schritte für eine erfolgreiche Anmeldung wichtig sind.

Bevor Sie eine Marke anmelden

Die Markenanmeldung ist ein formaler Prozess bei dem zuständigen Markenamt. Je nach regionaler Ausweitung Ihres angestrebten Schutzbereichs variieren die einzelnen Prozessschritte etwas, weitestgehend lassen sich die jeweiligen Anmeldeprozesse aber vergleichen. Das liegt vor allem daran, dass der Markenschutz in einer Vielzahlt von Ländern vergleichbar sein soll. Innerhalb der Europäischen Union ist das Markenrecht und damit der Anmeldeprozess sogar vollständig harmonisiert. Für die Unionsmarke ist sogar ein einheitlicher Prozess bei europäischen Markenamt (EUIPO) vorgesehen, der sich nur geringfügig von der nationalen Anmeldung (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt) unterscheidet.

Eine Gemeinsamkeit der Anmeldeverfahren besteht darin, dass das Amt keine Prüfung älterer Markenrechte (sog. relative Schutzhindernisse) vornimmt, sondern nur formale Anforderungen an die Markenanmeldung und absolute Schutzhindernisse prüft. Dabei handelt es sich um Kriterien, bei deren Vorliegen Ihr Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen ist, ohne dass es auf bereits bestehende Rechte ankäme. Beispielsweise können Zeichen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, nicht in das Markenregister eingetragen werden. Wenn Sie eine Marke anmelden, müssen Sie aber selbst prüfen, ob Ihr Zeichen mit älteren Marken kollidiert und diese damit verletzt.

Daraus folgt, dass Sie sich über einige Punkte Gedanken machen sollten, bevor Sie Ihre Marke anmelden:

  • Markentyp: Überlegen Sie, ob Sie eine Wort-, Bild- oder Kombinationsmarke anmelden möchten. Jeder Typ bietet unterschiedlichen Schutz und hat seine eigenen Charakteristika. Beispielsweise bietet eine Wortmarke Schutz für die verbale Darstellung Ihrer Marke, während eine Bildmarke nur visuelle Elemente schützt. Bildmarken, die auch Wortbestandteile enthalten, schützen hingegen in der Regel nicht davor, dass ein Anderer eben diesen Wortbestandteil nutzt, sondern ihr Schutz erstreckt sich auf die bildliche Darstellung.
  • Markendarstellung: Ihre Marke sollte einzigartig und erkennbar sein. Überlegen Sie, wie Ihre Marke aussehen soll, einschließlich Farben, Schriftarten und stilistischen Elementen.
  • Waren und Dienstleistungen: Definieren Sie genau, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke verwendet werden soll. Dies hilft, den Schutzbereich Ihrer Marke zu bestimmen und relevante Klassen für die Registrierung auszuwählen.
  • Räumlicher Geltungsbereich: Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Marke national, in der EU oder international schützen möchten. Danach entscheidet sich auch, bei welchem Markenamt Sie Ihre Marke anmelden müssen.
  • Benutzung der Marke: Sie sollten selbstkritisch hinterfragen, ob Sie die Marke für die gewünschten Waren und Dienstleistungen und auf dem gewählten räumlichen Markt in den kommenden fünf Jahren nach der Anmeldung auch tatsächlich nutzen wollen und können. Setzt die Nutzung beispielsweise eine jahrelange Produktentwicklung voraus, könnte es ratsam sein, mit der Anmeldung noch zu warten. Die Marke unterliegt nämlich einem Nutzungszwang, der lediglich in den ersten fünf Jahren nach der Anmeldung nicht gilt. Sofern die Marke aber darüber hinaus nicht genutzt wird, kann von einem Dritten erfolgreich die Löschung der Marke beantragt werden, sodass Sie Gefahr laufen, Ihren Markenschutz zu verlieren.
  • Budget: Berücksichtigen Sie alle Kosten, die mit der Markenanmeldung verbunden sind, einschließlich Gebühren für die Anmeldung und mögliche Kosten für Rechtsberatung oder Markenrecherchen.

Die Kollisionsrecherche

Eine gründliche Kollisionsrecherche ist ein entscheidender Schritt im Prozess der Markenanmeldung. Sie dient dazu, festzustellen, ob Ihre Wunschmarke bereits existiert oder Ähnlichkeiten mit bereits eingetragenen Marken aufweist. Dies ist wichtig, da die Anmeldung einer Marke, die bereits existiert oder zu sehr einer bestehenden Marke ähnelt, zu rechtlichen Konflikten und potenziellen Markenrechtsverletzungen führen kann. Darum müssen Sie einen Überblick über potenziell kollidierende Zeichen haben bevor Sie Ihre Marke anmelden.

Die Kollisionsrecherche beginnt mit der Definition Ihrer Wunschmarke und der Identifizierung der Waren und Dienstleistungen, für die Sie die Marke verwenden möchten. Dies wird in Nizza-Klassen kategorisiert, einem internationalen Klassifikationssystem, das Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen einteilt.

Ausgehend von Ihrer Wunschmarke werden dann eingetragene Marken ermittelt, die für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen eingetragen wurden, und mit Ihrer Marke verglichen. Wird dabei eine Marke entdeckt, die Ihrer bildlich, klanglich oder begrifflich so ähnlich ist, dass die Gefahr von Verwechslungen droht, besteht das Risiko einer Markenverletzung. Dann müssen Sie genau prüfen, ob Ihre Wunschmarke angemeldet werden kann, ob vorher Maßnahmen zur Vermeidung dieses Risikos ergriffen werden müssen, oder ob Sie im schlimmsten Fall eine andere Marke anmelden müssen.

Die eigentliche Markenanmeldung

Die Markenanmeldung erfolgt bei dem zuständigen Markenamt.

Welches Amt zuständig ist, hängt davon ab, für welche Länder Sie Ihre Marke schützen wollen. Eine deutsche Marke wird etwa bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, während eine Marke für das Gebiet Österreichs beim Österreichischen Patentamt angemeldet werden muss. Neben rein nationalen Marken können aber auch supra- und internationale Marken eingetragen werden. Eine Marke für das gesamte Gebiet der EU kann beispielsweise beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum eingetragen werden. Außerdem kann eine internationale Anmeldung unter Benennung einer Vielzahl von Staaten als Schutzgebiet bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum angemeldet werden. Der Anmeldeprozess beinhaltet in der Regel:

  • Ausfüllen der Antragsformulare: Hier geben Sie detaillierte Informationen über Ihre Marke und die Klassen der Waren und Dienstleistungen an, für die Sie Ihre Marke anmelden möchten.
  • Gebührenzahlung: Sobald Sie Ihren Antrag beim Markenamt eingereicht haben müssen Sie die amtlichen Anmeldegebühren einzahlen. In der Regel wird Ihr Antrag erst nach Zahlungseingang überhaupt bearbeitet. Die Höhe der amtlichen Gebühren hängt u.a. davon ab, ob Sie Ihre Anmeldung elektronisch oder in Papierform einreichen und in wie viele Nizza-Klassen die angegebenen Waren und Dienstleistungen einzuordnen sind.
  • Prüfungsphase: Nach der Anmeldung prüft das Markenamt, ob Ihre Marke den Anforderungen entspricht, oder ob Ihrer Anmeldung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. In diesem Fall wird wird die Anmeldung zurückgewiesen und Sie müssen eine überarbeitete Marke anmelden.
  • Veröffentlichung und Widerspruchsfrist: Nach positiver Prüfung wird Ihre Marke veröffentlicht. Andere Markeninhaber haben dann die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Markeneintragung einzulegen. Geht ein solcher Widerspruch ein entscheidet zunächst das Markenamt nach Anhörung über den Widerspruch.

Die Marke ist eingetragen – Wie geht es weiter?

Nach erfolgreicher Eintragung bietet der Markenschutz zunächst für zehn Jahre Schutz. Dieser Zeitraum kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Während dieser Zeit haben Sie das exklusive Recht, Ihre Marke zu nutzen und gegen Markenverletzungen vorzugehen. Kein anderer darf dann eine Marke anmelden, die mit Ihrem Zeichen kollidiert oder mit diesem verwechselt werden könnte.

Nach Ablauf der sogenannten Benutzungsschonfrist müssen Sie Ihre Marke ernsthaft nutzen. Anderenfalls kann ein Dritter die Löschung Ihrer Marke beantragen. Ihre Marke wird dann eventuell aus dem Markenregister gelöscht und Sie verlieren Ihren Markenschutz.

Fazit

Das Anmelden einer Marke ist ein entscheidender Schritt, um die Werte und das Image Ihres Unternehmens zu schützen. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Planung und Überlegung. Mit dem richtigen Ansatz können Sie Ihre Marke erfolgreich anmelden und langfristig von einem soliden Markenschutz profitieren. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Anliegen. Nehmen Sie hierzu unverbindlich Kontakt zu uns auf.