Das Wichtigste in Kürze
- Fake Bewertungen bei Google können rechtswidrig und unter bestimmten Umständen sogar strafbar sein – insbesondere bei Verleumdung, übler Nachrede oder gezielter Rufschädigung.
- Unternehmen und Selbstständige müssen falsche Bewertungen nicht hinnehmen und können Löschung, Unterlassung und Schadensersatz verlangen.
- Betroffene sollten schnell handeln: Beweise sichern, die Bewertung melden und rechtliche Schritte prüfen lassen.
Online-Bewertungen beeinflussen heute maßgeblich die Kaufentscheidung potenzieller Kunden. Eine negative Google-Bewertung kann Unternehmen erheblich schaden – insbesondere dann, wenn sie nicht der Wahrheit entspricht oder sogar bewusst gefälscht wurde. Viele Unternehmer fragen sich daher: Sind Fake Bewertungen bei Google strafbar? Und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Die Antwort lautet: Fake Bewertungen können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Was sind Fake Bewertungen?
Von Fake Bewertungen spricht man, wenn Bewertungen nicht auf einer echten Kundenerfahrung beruhen oder bewusst falsche Tatsachen verbreitet werden. Dazu gehören insbesondere:
- Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren
- gekaufte oder manipulierte Bewertungen
- gezielte negative Rezensionen von Wettbewerbern
- fingierte positive Bewertungen
- beleidigende oder rufschädigende Inhalte
Besonders problematisch sind Bewertungen, die unwahre Tatsachen behaupten oder gezielt den Ruf eines Unternehmens schädigen sollen.
Sind Fake Bewertungen bei Google strafbar?
Fake Bewertungen können unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein. Entscheidend ist der Inhalt der Bewertung.
Üble Nachrede (§ 186 StGB)
Wer über ein Unternehmen oder eine Person Tatsachen behauptet, die nicht nachweislich wahr sind und den Ruf schädigen, kann sich wegen übler Nachrede strafbar machen.
Beispiel: „Der Arzt rechnet absichtlich falsche Leistungen ab.“ Kann diese Behauptung nicht bewiesen werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Verleumdung (§ 187 StGB)
Noch schwerwiegender ist die Verleumdung. Sie liegt vor, wenn bewusst falsche Tatsachen verbreitet werden, um einem Unternehmen oder einer Person zu schaden.
Beispiel: Ein Konkurrent veröffentlicht absichtlich falsche Bewertungen, um Kunden abzuschrecken.
Beleidigung (§ 185 StGB)
Auch beleidigende Inhalte können strafbar sein.
Beispiel: „Der Inhaber ist ein Betrüger und völlig unfähig.“
Nicht jede negative Bewertung ist automatisch strafbar. Zulässig sind grundsätzlich sachliche Meinungsäußerungen, solange sie nicht die Grenze zur Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptung überschreiten.
Wann sind negative Bewertungen erlaubt?
Nicht jede schlechte Bewertung ist rechtswidrig. Kunden dürfen ihre Meinung frei äußern.
Erlaubt sind beispielsweise:
- ehrliche Erfahrungsberichte
- subjektive Meinungen
- sachliche Kritik
- Bewertungen auf Grundlage tatsächlicher Kundenkontakte
Beispiele:
- „Ich war mit dem Service unzufrieden.“
- „Die Wartezeit war sehr lang.“
- „Das Preis-Leistungs-Verhältnis hat mich nicht überzeugt.“
Solche Aussagen fallen regelmäßig unter die Meinungsfreiheit.
Wann können Unternehmen gegen Google-Bewertungen vorgehen?
Unternehmen können insbesondere dann gegen Bewertungen vorgehen, wenn:
- kein tatsächlicher Kundenkontakt bestand
- falsche Tatsachen behauptet werden
- die Bewertung beleidigend oder diffamierend ist
- Wettbewerber gezielt negative Rezensionen veröffentlichen
- es sich um Spam oder gekaufte Bewertungen handelt
In vielen Fällen bestehen Ansprüche auf:
- Löschung der Bewertung
- Unterlassung
- Auskunft über den Verfasser
- Schadensersatz
Wie läuft die Löschung einer Fake-Bewertung ab?
1. Bewertung dokumentieren
Die Bewertung sollte zunächst per Screenshot gesichert werden.
2. Bewertung bei Google melden
Google bietet die Möglichkeit, rechtswidrige Rezensionen direkt zu melden.
3. Anwaltliche Prüfung
Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Anspruch auf Löschung oder Unterlassung besteht.
4. Aufforderung zur Stellungnahme
Google fordert häufig einen Nachweis des tatsächlichen Kundenkontakts an.
5. Rechtliche Schritte
Reagiert Google nicht, können weitere rechtliche Maßnahmen folgen.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Negative Fake Bewertungen können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben:
- Umsatzverluste
- Vertrauensverlust
- schlechtere Sichtbarkeit bei Google
- Imageschäden
Je schneller gegen rechtswidrige Bewertungen vorgegangen wird, desto besser lassen sich Folgeschäden vermeiden.
Unterstützung bei Fake Bewertungen
Die rechtliche Bewertung von Google-Rezensionen ist oft komplex. Entscheidend ist immer der konkrete Inhalt der Bewertung sowie die Frage, ob ein echter Kundenkontakt besteht.
Die Kanzlei Wüst Weininger unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen rechtswidrige Google-Bewertungen – von der außergerichtlichen Löschungsaufforderung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Nicht jede Fake Bewertung erfüllt automatisch einen Straftatbestand. Strafbar wird es insbesondere bei bewusst falschen Tatsachenbehauptungen, Verleumdung oder Beleidigungen.
Ja. Rechtswidrige Bewertungen können gelöscht werden. Voraussetzung ist meistens, dass die Bewertung gegen geltendes Recht oder die Google-Richtlinien verstößt.
Nein. Google prüft den Einzelfall. Liegt jedoch kein echter Kundenkontakt vor oder enthält die Bewertung rechtswidrige Inhalte, bestehen gute Chancen auf Löschung.
Das hängt vom Einzelfall ab. Teilweise erfolgt eine Löschung innerhalb weniger Tage, in anderen Fällen kann das Verfahren mehrere Wochen dauern.
Ja. Wenn durch rechtswidrige Bewertungen ein konkreter wirtschaftlicher Schaden entsteht, können Schadensersatzansprüche bestehen.
Ja. Auch manipulierte positive Bewertungen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen und rechtliche Konsequenzen haben.